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Datenhandel im Internet: So wehren Sie sich gegen Adresshändler


Virtueller Dealer
Verraten und verkauft – Datenhandel im Internet

dpa, Anja Reumschüssel

20.09.2012Lesedauer: 3 Min.
Werbeflut im Briefkasten: Wer das verhindern will, muss sich gegen Datenhändler wehren.Vergrößern des BildesWerbeflut im Briefkasten: Wer das verhindern will, muss sich gegen Datenhändler wehren. (Quelle: dpa-bilder)
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Im Melderegister stehen Name und Wohnort, im Internet geben wir oft Interessen und E-Mail-Adresse an, Kundenkarten-Systeme dokumentieren unser Kaufverhalten: alles Informationen, die Adresshändler an Firmen weiterverkaufen. Gegen den Datenhandel hilft nur Widersprechen, wann immer es geht. So wehren Sie sich.

Unerwünschte Werbung im Briefkasten oder personalisierte Anzeigen im Internet sind eine unmittelbare Folge des regen Handels mit unseren Daten. "Die Frage ist, ob es bei der Werbung bleibt, oder ob die Daten für andere Zwecke verwendet werden", gibt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zu bedenken. Erhält etwa eine Versicherung einen Datensatz, aus dem hervorgeht, dass es Krebserkrankungen in der Verwandtschaft eines Kunden gab, kann für diesen die private Krankenversicherung teurer werden. Und wer in einem Viertel mit hoher Arbeitslosigkeit oder schlechter Zahlungsmoral wohnt, darf sein neues Auto womöglich nicht auf Raten kaufen, obwohl er selbst nie Schulden gemacht hat.

Versandhändler mit Kundendateien

Der Adress- und Datenhandel ist in Deutschland mit Einschränkungen erlaubt. "Nach dem sogenannten Listenprivileg können Unternehmen bestimmte personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung des Betroffenen verwenden und weitergeben", erklärt Roland Schäfer von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Dazu gehören neben Namen, Adresse und Geburtsdatum auch der akademische Grad, der Beruf und ein Merkmal, dass die Person einer bestimmten Gruppe zuordnet, etwa Hundebesitzer oder Fußballfan. Quelle für diese Daten sind zum Beispiel Versandhändler mit Kundendateien oder Unternehmen wie die Deutsche Post Adress, die den bekannten Nachsendeauftrag anbietet.

Werbung nur gegen Einverständnis

Daten, die nicht unter das Listenprivileg fallen, dürfen nur für Werbezwecke genutzt werden, wenn der Betroffene sein Einverständnis gegeben hat. Dazu zählen Kaufverhalten, Interessen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen. Damit jemand seine Einwilligung zur Weitergabe gibt, lassen sich Unternehmen einiges einfallen. Als Gegenleistung für das Einverständnis-Kreuzchen winken Preise bei Gewinnspielen, kostenlose Psychotests oder Gratis-Minispiele bei Facebook. Und darüber werden die Nutzer dann gleichzeitig weiter ausgeforscht.

Wer weiß was von mir?

Um sich davor zu schützen, dass die Daten von anderen genutzt werden, muss der Verbraucher erst einmal herausfinden, welches Unternehmen etwas über ihn weiß. "Generell kann man bei jeder Stelle mindestens einmal im Jahr kostenlos Auskunft über die eigenen Daten verlangen", sagt Schäfer. Zu der Auskunft gehören die gespeicherten Informationen selbst, die Quelle der Daten, und wer sonst Auskunft über die Daten verlangt hat. "Bei jeder dieser Stellen kann ich auch der Nutzung und Weitergabe meiner Daten widersprechen", erklärt Schäfer.

Werbebrief: "Annahme verweigert"

Man kann auch in einem Werbebrief oder einer Werbemail das Kleingedruckte lesen und sich mit seinem Widerspruch direkt an den Absender zu wenden. Ein Musterbrief zum Auskunftsersuchen und Widerrufen kann bei der Verbraucherzentrale Bundesverband heruntergeladen werden. Werbetreibende müssen in persönlichen Anschreiben die Herkunft der Adresse und das Widerspruchsrecht des Adressaten deutlich machen. Bei Briefen reicht es, die Werbung ungeöffnet mit dem Vermerk "Annahme verweigert" in den Postkasten zu werfen. Diese Regeln gelten zumindest für Deutschland.

"Like"-Button bei Facebook

Viele Dienste und Webseiten werden aber vom Ausland aus betrieben. "Deswegen muss man sich gerade im Internet genau überlegen, was man von sich erzählt", mahnt Schäfer. Denn: "Jeder Klick, jedes 'Like' verrät etwas." Andreas Jaspers, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, rät, in sozialen Netzwerken die Datenschutzfunktionen so einzustellen, dass nur direkte Kontakte die eigene Profilseite und Statusinformationen sehen können. Die gleiche Vorsicht gilt bei der Installation von Smartphone-Apps, die meist bestimmte Rechte fordern. "Ich sollte mir genau anschauen, in welche Bedingungen ich da einwillige", sagt Jaspers, "und auf unsichere Apps verzichten."

Weitergabe der E-Mail-Adresse

Auch mit ihrer E-Mail-Adresse sollten Verbraucher sorgsam umgehen. Sie kann für direkte Werbung und zur Identifikation missbraucht werden. "Wenn ich meine Mailadresse ins Internet stelle, muss ich damit rechnen, dass sie geerntet wird", mahnt Schaar. Der Datenschützer empfiehlt: "Verwenden Sie mehrere E-Mail-Adressen." Eine Adresse sollte zum Beispiel nur persönlich und beruflich genutzt werden. Andere Adressen können für Online-Einkäufe oder für die Registrierung bei Diensten oder in sozialen Netzwerken dienen.

Werbefreies Postfach dank Listeneintrag

Wer möglichst von Werbung verschont bleiben möchte, kann sich kostenlos auf der Robinsonliste (www.ichhabediewahl.de) des Deutschen Dialogmarketing Verbandes eintragen lassen und damit der Nutzung bestimmter Daten für Werbezwecke widersprechen. Viele Unternehmen gleichen die Adressaten ihrer Werbung mit dieser Liste ab. Völlige Werbefreiheit garantiert sie aber nicht.

Kundenkarten und Gewinnspiele

Jeder ist aber auch selbst dafür mitverantwortlich, wie leicht oder schwer Unternehmen an seine Daten kommen. "Man kann niemanden aus der Selbstverantwortung entlassen", betont Jaspers. Häufig müsse einfach abgewogen werden, ob sich ein Gewinnspiel, der Rabatt mit einer Kundenkarte oder ein öffentliches Profil lohnt, oder ob der Schutz der Privatsphäre wichtiger ist.

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