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Cyber-Terror per WLAN: Täter muss 18 Jahre ins Gefängnis

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18 Jahre Haft für WLAN-Terror

13.07.2011, 11:14 Uhr | Andreas Lerg

18 Jahre Haftstrafe für WLAN-Cyber-Terror. (Symbolfoto: imago)

18 Jahre Haftstrafe für WLAN-Cyber-Terror. (Symbolfoto: imago)

18 Jahre Haftstrafe für massiven Cyber-Psychoterror: Ein 46-Jähriger aus dem US-Bundesstaat Minnesota terrorisierte aus Rache seine Nachbarn über eine gehackte WLAN-Verbindung. Er verbreitete in deren Namen Kinderpornos und mailte Morddrohungen an Politiker wie US-Vizepräsident Joe Biden. Jetzt wurde er verurteilt.

Die Anklage warf dem 46-Jährigen vor, seinen Opfern über Monate hinweg unsäglichen psychischen Schaden zugefügt zu haben. "Er begann eine ausgeklügelte Kampagne, um seine Nachbarn zu terrorisieren und alles daran zu setzen, ihre Karrieren und professionelle Reputation zu vernichten", so die Staatsanwaltschaft. Neben der Haftstrafe verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe von umgerechnet 7000 Euro. Außerdem wird er wegen der Verbreitung von Kinderpornographie in ein Register für Sexualstraftäter eingetragen.

707 Tage dauernder Rachefeldzug

Im Jahr 2009 startete der heute 46-jährige Familienvater seinen Rachefeldzug gegen seine neu zugezogenen Nachbarn, nachdem sie ihn bei der Polizei als Pädophilen gemeldet hatten. Er soll den vierjährigen Sohn des Ehepaares auf den Mund geküsst haben. Mit Hackersoftware knackte er die Sicherheitseinstellungen des WLAN des Ehepaares. Über den so übernommenen Internet-Anschluss richtete er im Namen seiner Nachbarn ein Profil in dem Sozialen Netzwerk MySpace ein, auf dem er unter anderem kinderpornographisches Material veröffentlichte. Außerdem verschaffte sich der Mann Zugang zum E-Mail-Konto seines Nachbarn, verschickte darüber obszöne Nachrichten und Pornos an dessen Kollegen. Schließlich mailte der 46-Jährige Morddrohungen unter anderem an den US-Vizepräsidenten Joe Biden. In den USA sind solche Drohungen ein Verbrechen, das Ehepaar erhielt Besuch von der mit dem Personenschutz des Vizepräsidenten beauftragten Sicherheitsbehörde Secret Service.

Erfolg der technischen Fahndung

Die Flut an obszönen E-Mails rief schließlich den Arbeitgeber des Opfers auf den Plan. Weil der seinem Angestellten glaubte und eine Manipulation witterte, engagierte er einen Spezialisten. Der untersuchte das WLAN und entdeckte, dass sich ein unbekanntes Gerät immer wieder in das WLAN einbuchte. Über eine spezielle Analysesoftware konnten die falschen E-Mails zur tatsächlichen Quelle zurück verfolgt werden. Darauf erwirkte das FBI einen Durchsuchungsbeschluss und fand im Haus des Verurteilten unzählige Beweise. Neben digitalen Spuren entdeckten die Polizisten auch dutzende Briefe, die der 46-Jährige aus dem Briefkasten seiner Nachbarn gestohlen hatte. Nach 707 Tagen endete damit der Rachefeldzug des Angeklagten.

Identitätsdiebstahl und Störerhaftung

In Deutschland ist der von dem 46-Jährigen begangene Identitätsdiebstahl selbst nicht direkt strafbar. Allerdings kann nach dem Namensrecht, geregelt im Paragraph 12 Bürgerliches Gesetzbuch, auf Unterlassung geklagt werden. Begeht der Dieb mit der fremden Identität jedoch Straftaten wie beispielsweise Betrug, beispielsweise indem er auf Namen und Rechnung des anderen Waren für sich einkauft, dann wird er dafür bestraft. Auch für die hier im vorliegenden Fall begangenen Tatbestände der üblen Nachrede und der Verleumdung sieht das Strafgesetzbuch Freiheits- und Geldstrafen vor. Der Besitzer eines Internet-Zuganges mit WLAN muss aber eventuell auch selbst für den Missbrauch haften. Das wurde in einem Grundsatzurteil des BGH entschieden. Sichert der WLAN-Betreiber sein Funknetz nicht gegen Missbrauch ab, kann er im Rahmen der sogenannten Störerhaftung für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden. In diesem Fall wäre das Opfer des Cyber-Terrors aber nicht mitschuldig, da er sein WLAN abgesichert hatte und der Täter diesen Schutz gezielt gehackt und überwunden hat.

WLAN zuverlässig absichern

Da ein WLAN von jedem Computer in Funkreichweite empfangen werden kann, ist es sehr wichtig, es gegen unbefugten Zugriff abzusichern. Die mittlerweile veralteten Standards WEP und WPA sollten nach Möglichkeit nicht mehr verwendet werden. Stattdessen sollten WLAN-Besitzer auf die aktuelle WPA2-Verschlüsselung umstellen. Das ist kein Hexenwerk und lässt sich mit einigen Einstellungen an Router und Windows vornehmen. Allerdings müssen sowohl Router wie WLAN-Karte im Computer diesen Modus unterstützen. Ist dies nicht der Fall, sollten die entsprechenden Geräte gegen neue ausgetauscht werden. In der Regel kommen aber aktuelle WLAN-Router mit der WPA2-Verschlüsselung zurecht. Bei vielen Speedport-Modellen der Deutschen Telekom oder der FritzBox von AVM ist WPA2 bereits voreingestellt. Hier lesen Sie mehr zu diesem Thema.


Andreas Lerg  

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Kommentare (21)

zum Forum

Thema: "Cyber-Terror per WLAN: Täter muss 18 Jahre ins Gefängnis"

#?!?# schrieb: am 15. Juli 2011 um 21:50:03
(0) (0) Cyber-Terror
Da hat das Ehepaar mal Glück gehabt. Hätte der Arbeitgeber sich nicht für seinen Mitarbeiter eingesetzt, hätten die die
falschen kassiert und der eigentliche Täter hätte sich kaputt gelacht. Zum Glück kam es anders. Meine Güte, war das ein Spinner, da kommen ja die 18 Jahre Knast grad Recht!!!
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Pauli schrieb: am 14. Juli 2011 um 19:47:35
(1) (0) Knast
Ausser Kast kommen garantiert noch finanzielle Forderungen dazu und die sind in der USA recht hoch.

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Michael schrieb: am 13. Juli 2011 um 19:35:02
(2) (0) Super Urteil
Dieses Urteil schreckt mit Sicherheit ab! Finde ich gut, dass diese Betrüger hart bestraft werden.

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