Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Digital > Computer > Hardware >

Computer-GEZ: Wer wirklich Computer-Rundfunkgebühren zahlen muss

...

Wer überhaupt Computer-GEZ bezahlen muss

27.03.2009, 10:04 Uhr | Jens Müller

Computer-GEZ: Nicht jeder muss Rundfunkgebühren für Internet-PC und UMTS-Handy zahlen.

Computer-GEZ: Nicht jeder muss Rundfunkgebühren für PC und Handy zahlen. (Quelle: dpa)

Rundfunkgebühren müssen für internetfähige PC gezahlt werden - das haben das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ihren jüngsten Urteilen bestätigt. Dennoch herrscht große Verwirrung, wer die Computer-GEZ überhaupt zahlen muss, und was sich hinter dem diffusen Begriff "neuartige Rundfunkgeräte" verbirgt.

Prinzipiell muss seit dem 1. Januar 2007 jeder für seinen Computer die GEZ-Gebühr zahlen. Prinzipiell wohlgemerkt, denn bei Privathaushalten ist die Zahlung von monatlich 5,76 Euro nur fällig, sollte noch kein Rundfunkgerät angemeldet sein. Die GEZ spricht bei dieser Gebührenpflicht selbst von einer Ausnahme. Also: Wer für seinen Fernseher oder ein Radio bereits GEZ-Gebühr entrichtet, muss nicht zusätzlich für den PC zahlen. Der Computer oder andere "neuartige Rundfunkgeräte" werden dann als gebührenfreies Zweitgerät betrachtet – vergleichbar mit einem Küchen- oder Autoradio.

Nicht nur Internet-PC können kosten

Wer lediglich ein "neuartiges Rundfunkgerät" besitzt, muss zahlen. Unter den Begriff fallen allerdings nicht nur internetfähige Computer, sondern alle Geräte, die eine Verbindung ins Internet aufbauen und somit theoretisch Rundfunkinhalte online abspielen können. Das sind beispielsweise UMTS-Handys, Smartphones oder auch . Dabei ist wichtig: Schon alleine das Bereithalten des Geräts verpflichtet zum Anmelden. Ganz egal, ob Sie über Ihr Handy dann Internet-Radios nutzen oder nicht. Aber auch hier gilt: Nur wenn noch keine GEZ-Gebühr gezahlt wird, müssen die "neuartigen Rundfunkgeräte" angemeldet werden.

Computer-GEZ auch für Firmen

Das GEZ-Urteil des OVG Rheinland-Pfalz bezog sich auf beruflich genutzte Computer. Die Richter bestätigten, dass ein Rechtsanwalt für einen beruflich genutzten Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen muss. Somit gilt laut Auffassung der GEZ – und der Richter des OVG – für Firmen, Selbständige und Behörden: "Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PC und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer tatsächlichen Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,76 Euro monatlich an."

Knackpunkt: Arbeitszimmer in Privatwohnung

Angestellte und Beamte sind übrigens von der Computer-GEZ befreit. Selbstständige hingegen, die auch oder ausschließlich von ihrer Privatwohnung aus tätig sind, müssen zusätzlich zur privat gezahlten GEZ-Gebühr noch für internetfähige Computer bezahlen - insofern sie nicht bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät für ihre Tätigkeit angemeldet haben.

Bundesverfassungsgericht muss entscheiden

Genau diesen Sachverhalt kippten in der Vergangenheit mehrere Verwaltungsgerichte in Deutschland und erteilten der GEZ-Gebühr für beruflich genutzte PC eine deutliche Absage. Doch nun hat erstmals ein höherrangiges Gericht geurteilt – aber gleichzeitig auch Revision beim Bundesverfassungsgericht ermöglicht. Wohl aus gutem Grund: Denn nur ein Richterspruch des BVG würde für Gesamt-Deutschland gelten und nicht für einzelne Bundesländer. Und eine solche Rechtssprechung wird dringend nötig, um endgültig die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zu klären.

Einen umfassenden Überblick über Gebührenpflicht bei Internet-PC gibt die GEZ auf einer speziellen Internet-Seite.


Jens Müller  

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Computer-GEZ: Wer wirklich Computer-Rundfunkgebühren zahlen muss" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Computer-GEZ: Wer wirklich Computer-Rundfunkgebühren zahlen muss" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Computer-GEZ: Wer wirklich Computer-Rundfunkgebühren zahlen muss"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Passform-Mode für Herren
Premium-Mode mit perfekter Passform - von RAPHAELA by BRAX

Die Spezialkollektion für jede Kör-
perform: perfekt für Business und Freizeit. zum XXL-Special

Einkaufswelt
Mode von Laura Kent
Neue Frühlings-Trends von Laura Kent - bei WENZ

Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ

Einkaufswelt
Grills und Gartenkamine
Grills & Gartenkamine von plus.de

Jetzt aus über 150 Marken-Grills den passenden auswählen!
bei plus.de

Einkaufswelt
Alles gut verstaut
Möbel, die viel Stauraum bieten - jetzt bei FASHION FOR HOME

Edle Design-Möbel, die Platz sparen und Stauraum bieten - jetzt günstig!
von FASHION FOR HOME


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen

Badeurlaub in Kroatien ab 572,- €/P.
Last Minute bei t-online.de Reisen (Quelle: t-online.de)

1 Woche im 4-Sterne- Hotel mit AI und Flug.


Aus anderen Bereichen

"Niemand braucht dieses Spiel"
Arjen Robben am Boden: Gegen Chelsea lief es für den Bayern-Star nicht gut. (Quelle: imago)

Das "Robben-Match" gerät zur Farce. mehr

Lego-Betrug: deutscher Manager vor Gericht
SAP-Manager überklebte den Strichcode von Lego und sparte so enorme Kosten (Quelle: Reuters)

Perfide Masche mit Strichcodes. mehr


Anzeigen

Anzeige
Browser-Download
Jetzt viel schneller surfen!
Internet Explorer 9 (Grafik: t-online.de)

Internet Explorer 9: Flotter Seiten- aufbau bei voller Sicherheit. mehr

Computer-Video
Ist Ihre Festplatte noch gut in Schuss?

Gesundheitscheck für die Festplatte - so geht's. zum Video

Computer-Video
HTC One X: Smartphone- Riese mit Android 4

Neues Oberklassen-Smartphone mit 4,7-Zoll-Display. zum Video

Anzeige
Promotion
Schutz Ihrer Privatsphäre

So behalten Sie Ihre persönlichen Daten auf Facebook im Griff. mehr

Augenblicke
Fotos des Tages
Der Comedian Ingo Appelt steht bei der "Michael Wendler Ranch Party" in Dinslaken auf der Bühne. (Quelle: dpa\Henning Kaiser)

Strip im Lederslip: Welcher Star zieht hier blank? mehr

Einkaufswelt
Der 1. Monat ist geschenkt
Schneller mobil surfen - von congstar.de

congstar Surf Flats schon ab klei-
nen 9,99 €/Monat. von congstar.de

Newsletter bestellen
Computer Newsletter

Techniknews jede Woche neu per Mail. Digital-Newsletter

Computer-Forum
Computer-Forum

Diskutieren Sie mit im Computer-Forum

t-online auf Facebook
t-online.de auf Facebook (Quelle: Hersteller)

Jetzt Fan werden und mitreden! Facebook

Digital twittert!

Schnell informiert: Folgen Sie uns auf Twitter! mehr

RSS-Feed abonnieren

Keine Digital-News verpassen - so geht's
RSS-Feed Digital


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige