13.04.2010, 09:31 Uhr | AFP, t-online.de
Rundfunkgebühr auf PC: VGH Hessen spricht sich gegen Computer-GEZ aus. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Weitere Schlappe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Die umstrittene Computer-GEZ ist erneut von einem deutschen Gericht abgelehnt worden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof sprach sich gegen Rundfunkgebühren auf beruflich genutzte Computer aus. Das Urteil gegen den Hessischen Rundfunk, der die Gebühren eingefordert hatte, erfolgte mit einer wenig überraschenden Begründung.
Für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer werden keine gesonderten Rundfunkgebühren fällig. Wenn der Eigentümer bereits Gebühren für seine privaten Geräte bezahlt, ist der PC ein gebührenfreies Zweitgerät, heißt es in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel. (Az: 10 A 2910/09)
Entsprechend den Gebühren im Jahr 2007 forderte im Streitfall der Hessische Rundfunk 16,56 Euro pro Quartal von einem selbstständigen Informatiker. Im Keller seines Einfamilienhauses hatte er ein Arbeitszimmer mit Computer. Wie nun der VGH entschied, ist der PC gebührenfrei. Voraussetzung dafür sei laut Rundfunkstaatsvertrag nur, dass bereits für ein anderes Gerät auf dem gleichen Grundstück gebühren gezahlt werden. Nur für normale Radios und TV-Geräte werde bei gewerblicher Nutzung auch dann eine gesonderte Gebühr fällig. Ob ein PC überhaupt als "neuartiges Rundfunkgerät" angesehen werden kann, ließen die Kasseler Richter ausdrücklich offen.
In welchen Fällen Selbstständige und Unternehmen Rundfunkgebühren für internetfähige Computer bezahlen müssen, ist heftig umstritten. Weil über das Internet auch Fernseh- und Radioprogramme empfangen werden können, sehen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Computer als "neuartige Rundfunkgeräte" an und halten die Hand auf. Dabei ist es aus Sicht der Sender noch großzügig, dass sie nur die Gebühr für Radios, und nicht die für Fernsehgeräte verlangen.
Bereits im Januar hatte sich das Verwaltungsgericht Gießen gegen Rundfunkgebühren auf internetfähige Computer ausgesprochen. Damit hoben die Richter zwei Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks auf. Begründung der Richter für die Entscheidung: Im Vergleich zu Fernseher oder Radio stelle der Empfang von Rundfunkprogrammen "nur eine untergeordnete Funktion dar". (AZ.: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI)
Seit Januar 2007 erhebt die GEZ-Gebühren auf "neuartige Rundfunkgeräte" wie Computer mit Internetverbindung. Derzeit gilt hier ein reduzierter Satz von 5,76 Euro. Dieser wird fällig, wenn in einem Haushalt sonst keine Radio- oder Fernsehgeräte angemeldet sind. Hat der Haushalt Fernseher oder Radio angemeldet, deckt der momentan gültige volle Gebührensatz von 17,98 Euro alle Geräte ab, also auch die Computer mit Internetzugang und Handys. Die GEZ plant die Gebühr für neuartige Rundfunkgeräte in diesem Jahr vom reduzierten auf den vollen Satz anzuheben.
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Quelle: AFP
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