21.10.2010, 11:33 Uhr
Bundesverfassungsgericht urteilt über Rundfunkgebühr für PC. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Eine wegweisende Entscheidung über Rundfunkgebühren für Computer wird vertagt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird erst kommende Woche ein Urteil verkünden. Noch ist völlig offen, ob die Richter die umstrittene, als Computer-GEZ bezeichnete Gebühr kippen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Entscheidung über die GEZ-Gebühr für internetfähige Computer vertagt. Nach dreieinhalbstündiger Verhandlung erklärte der 6. Senat am Mittwoch, das Urteil solle am 27. Oktober 2010 verkündet werden. Prozessbeteiligte halten den Ausgang des Verfahrens für offen. Drei Kläger, zwei Rechtsanwälte und ein Student, hatten sich gegen die Zahlung der Gebühr für ihre beruflich genutzten Computer gewendet. Sie nutzten ihre Computer nicht zum Empfang von Rundfunksendungen, sondern allein zu Schreibarbeiten, beruflich bedingten Recherchen oder auch zur vom Finanzamt geforderten elektronischen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nutzen, hatten sie erklärt.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden mehrere mögliche Knackpunkte diskutiert. Der Vorsitzende Richter Werner Neumann warf die Frage auf, ob die Gebühr verfassungsgemäß sei. Er machte das vor allem am Gleichheitsgrundsatz und der Chance fest, sich - legal - der Gebühr zu entziehen. Das geht nur durch Verzicht: Wer nicht fernsieht oder Radio hört, muss nicht zahlen. Wer Fernseher oder Radio abschaffe, gebe aber wesentlich weniger auf als derjenige, der seinen Computer verkauft. Der verliere nämlich gleich auch noch den Internet-Zugang oder die Möglichkeit, Texte zu schreiben.
Verfassungsrechtlich kritisch sei außerdem die Frage, ob es nicht ein strukturelles - und damit ungerechtes - Defizit beim Eintreiben der GEZ-Gebühr gebe. Seit 2007 gelten internetfähige Computer und Smartphones als "neuartige Rundfunkgeräte", für die monatlich 5,76 Euro zu zahlen sind, wenn im selben Haushalt oder Betrieb kein anderes Gerät gemeldet ist. Privat-PC sind jedoch weitgehend von der als Computer-GEZ bezeichneten Gebühr ausgenommen. Ende 2009 waren lediglich 247.766 internetfähige Computer angemeldet.
Der Entscheidung der obersten deutschen Verwaltungsrichter wird eine richtungsweisende Bedeutung beigemessen - allerdings wohl nur bis 2013. Nach Plänen der Länder soll ab 2013 die geräteabhängige Rundfunkgebühr ganz abgeschafft und durch eine Gebühr ersetzt werden, die jeder Haushalt zu zahlen hat. Für Firmen soll die Gebühr dann abhängig von der Mitarbeiterzahl erhoben werden. Nicht absehen lässt sich das Urteil der Richter des Bundesverwaltungsgerichts, da bereits die Vorinstanzen unterschiedlich geurteilt hatten. So hatten die Verwaltungsgerichte in Münster und Koblenz den Klagen stattgegeben, während das Verwaltungsgericht im bayrischen Ansbach eine Klage abwies. Die zweiten Instanzen, die Oberverwaltungsgerichte in Koblenz und Münster sowie der bayrische Verfassungsgerichtshof in München wiesen die Klagen allesamt ab.
Quelle: dpa , dapd , AFP
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