27.10.2010, 10:02 Uhr
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Rundfunkgebühr für PC. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Für internetfähige Computer müssen auch in Zukunft Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Internetfähige PC seien Empfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und würden damit grundsätzlich für den Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten. Daran ändere sich auch nichts, wenn der Besitzer des Gerätes nicht die Absicht habe, mit dem PC tatsächlich Hörfunk- oder Fernsehsendungen zu empfangen. Kritiker hatten gehofft, die Richter würden die umstrittene, als Computer-GEZ bezeichnete Gebühr kippen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat damit die umstrittene Gebühr im Grunde bestätigt. Mit dem Urteil weist das Gericht gleich drei Klagen ab. Zwei Rechtsanwälte und ein Student, hatten sich gegen die Zahlung der Gebühr für ihre beruflich genutzten Computer gewendet. Sie nutzten ihre Computer nicht zum Empfang von Rundfunksendungen, sondern allein zu Schreibarbeiten, beruflich bedingten Recherchen oder auch zur vom Finanzamt geforderten elektronischen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nutzen, hatten sie erklärt.
In einer ersten mündlichen Verhandlung hatte das Gericht den Klägern noch Hoffnung gemacht. So hatte der Vorsitzende Richter Werner Neumann die Frage aufgeworfen, ob die Gebühr verfassungsgemäß sei. Er machte das vor allem am Gleichheitsgrundsatz und der Chance fest, sich - legal - der Gebühr zu entziehen. Das geht nur durch Verzicht: Wer nicht fernsieht oder Radio hört, muss nicht zahlen. Wer Fernseher oder Radio abschaffe, gebe aber wesentlich weniger auf als derjenige, der seinen Computer verkauft. Der verliere nämlich gleich auch noch den Internet-Zugang oder die Möglichkeit, Texte zu schreiben.
Die umstrittene Gebühr ist seit drei Jahren in Kraft und war vor allem bei Selbständigen von Anfang an umstritten. Seit 2007 gelten internetfähige Computer und Smartphones als "neuartige Rundfunkgeräte", für die monatlich 5,76 Euro zu zahlen sind, wenn im selben Haushalt oder Betrieb kein anderes Gerät gemeldet ist. Privat-PC sind jedoch weitgehend von der als Computer-GEZ bezeichneten Gebühr ausgenommen. Ende 2009 waren lediglich 247.766 internetfähige Computer angemeldet
Der Entscheidung der obersten deutschen Verwaltungsrichter wird eine richtungsweisende Bedeutung beigemessen - allerdings wohl nur bis 2013. Nach Plänen der Länder soll ab 2013 die geräteabhängige Rundfunkgebühr ganz abgeschafft und durch eine Gebühr ersetzt werden, die jeder Haushalt zu zahlen hat. Für Firmen soll die Gebühr dann abhängig von der Mitarbeiterzahl erhoben werden. Nicht absehen lässt sich das Urteil der Richter des Bundesverwaltungsgerichts, da bereits die Vorinstanzen unterschiedlich geurteilt hatten. So hatten die Verwaltungsgerichte in Münster und Koblenz den Klagen stattgegeben, während das Verwaltungsgericht im bayrischen Ansbach eine Klage abwies. Die zweiten Instanzen, die Oberverwaltungsgerichte in Koblenz und Münster sowie der bayrische Verfassungsgerichtshof in München wiesen die Klagen allesamt ab.
Quelle: ddp , dpa , dapd , AFP
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