Online-AbzockeStaatsanwalt kassiert Abzocker-KontenErschienen am 24. Juni 2009 | t-online.de
Verbraucherschützen raten Wie Abzock-Opfern handeln sollten Foto-Show Gratis-Tool WOT warnt vor Abzock-SeitenDie Masche ging über mehrere Jahre gut, bis sich die Beschwerden von hereingelegten Internetnutzern häuften. Nun führen die Staatsanwälte in Hannover Ermittlungen gegen die Firma L&H GmbH, die offenbar hinter dem dubiosen Download-Portal steht. Dabei geht es jedoch nicht um übertölpelte Nutzer, die aus Unachtsamkeit ein Abo abgeschlossen hatten. Denn offenbar hatte die Firma auch Menschen abgemahnt, die Mega-Downloads nie besucht hatten.
Abgemahnt ohne vorherige AnmeldungBetroffene könnten sich über Gewinnspiele oder Pop-Up-Werbung unbeabsichtigt angemeldet haben – ohne dass sie je die Dienste des Portals in Anspruch nehmen wollten. Konkret ermittelt die Staatsanwaltschaft deshalb wegen Betrugsverdachtes. Die Profite aus den möglicherweise betrügerischen Geschäften wurden deshalb zunächst eingefroren. Dabei handelt es sich mittlerweile um knapp eine Million Euro verdächtigen Geldes. Es ist schon der zweite schwere Schlag gegen Online-Abzocker, die mit kostenlosen Downloads Kasse machen wollen. Erst Ende Mai hatte das Landgericht Mannheim dem Betreiber der Abo-Falle opendownload.de eine ähnliche Masche untersagt.Staatsanwaltschaft bittet um MithilfeIm Zuge der Ermittlungen sucht die Staatsanwaltschaft nun nach Zeugen, die ebenfalls von Mega-Downloads auf diese Weise hereingelegt wurden. Wer in den letzten sieben Monaten Mahnungen von Mega-Downloads oder der Eintreiberfirma L&H erhalten hat, ohne sich bei dem Portal angemeldet zu haben, wird gebeten, sich bei der Staatsanwaltschaft Hannover zu melden. Schreiben Sie unter Angabe des Aktenzeichens an:Staatsanwaltschaft HannoverPostfach 109 30001 HannoverAktenzeichen: 5302 Js 41769/09 Das raten VerbraucherschützerAber auch solche Internet-Nutzer können sich wehren, die sich bei dem Portal angemeldet haben, ohne die dadurch entstehenden Kosten zu überblicken. Die Verbraucherzentrale rät dazu, Zahlungsaufforderungen des Anbieters einfach zurückzuweisen. Die Geprellten sollten darauf hinweisen, dass kein rechtskräftiger Vertrag zu Stande gekommen sei. In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale könnten sich Internet-Nutzer ausführlich beraten lassen und vorgefertigte Musterschreiben abholen. Gratis-Software ohne Fallstricke gibt es bei vertrauenswürdigen Anbietern wie Softwareload. Dort ist das Anmelden nicht an Gebühren gekoppelt.Richtig reagieren Tipps für Opfer von Online-AbzockeInternet Game Box und Co. Trojaner in vermeintlichen Gratis-Spielen Download Tipps der Verbraucherzentrale Baden-W. (PDF-Datei) Download Musterbriefe gegen Abo-Abzocke der VZ NRW Softwareload Über 18.000 Programme zum Download Softwareload OpenOffice kostenlos zum Download Betabuzz So kaufen Sie online gefahrlos ein
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