RundfunkgebührenGEZ-Gebühr für beruflich genutzte PC rechtswidrigErschienen am 17. Juli 2008 | Sascha Plischke
Fernseher-Test Die besten Plasma- und LCD-Fernseher Komplett-Systeme Die besten Computer Wo ist das Internet am gefährlichsten? Testen Sie Ihr Wissen!Die aktuelle Entscheidung (Az. 4 A 149/07) gibt einem Kläger recht, der für seinen in der Privatwohnung genutzten Arbeitscomputer keine zusätzlichen Gebühren entrichten wollte. Prozessgegner des Klägers war der für ihn zuständige Sender NDR. Für Selbständige wurden für einen beruflich genutzten Computer bisher zusätzlich zu privat gezahlten Gebühren zusätzlich 5,52 Euro im Monat für ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" fällig.
Arbeits-Computer zählt als ZweitgerätDiese Praxis ist nach Auffassung der Braunschweiger Richter rechtswidrig. Ist bereits ein anderes Empfangsgerät in der Wohnung angemeldet, gelte auch der Arbeits-Computer nach §5 Abs. 3 des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages als so genanntes Zweitgerät und muss nicht zusätzlich angemeldet werden. Dort heißt es, für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn [...] andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereit gehalten werden."
Keine Abgrenzung von beruflichen und privaten ComputernDamit widerspricht das Gericht ausdrücklich der Auffassung des NDR, nach der sich der Passus "andere Empfangsgeräte" nicht auf ausschließlich privat genutzte Geräte bezieht. Die Richter argumentierten, dass der Gesetzgeber eine etwaige Trennung von privaten und beruflich genutzten Geräten im Gesetzestext ausdrücklich formuliert hätte. Auch die Gesetzesbegründung zum aktuellen Rundfunkgebührenstaatsvertrag enthalte eine solche Abgrenzung nach Auffassung der Richter nicht.Aufatmen für SelbständigeSollte das Urteil nicht angefochten werden, bedeutet es eine Erleichterung für zahlreiche Selbständige. Wer von zu Hause aus beruflich tätig ist, müsste dann in Zukunft nicht mehr doppelte Rundfunkgebühren zahlen. Die meisten Privathaushalte hingegen sind von der Internet-Gebühr ohnehin nicht betroffen. Sie zahlen schon für einen Fernseher oder ein Radio und decken damit alle weiteren Geräte in ihrer Wohnung ab. Nur wer keine Empfangsgeräte besitzt, dafür aber einen Computer oder ein UMTS-Handy, muss 5,52 Euro zahlen. Der Betrag entspricht exakt der Gebühr, die für ein Radio anfällt.
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