11.04.2008, 14:34 Uhr | Sascha Plischke mit Material von dpa
Der Bundestag hat die Ermittlung von Raubkopierern vereinfacht. Bislang konnten Rechteinhaber nur über eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft an die Klarnamen von Raubkopierern gelangen. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz genügt eine einfache richterliche Anordnung. Eine massenhafte Verfolgung von Tauschbörsennutzern ist jedoch nicht zu erwarten: Das neue Auskunftsrecht gilt nur bei gewerblich agierenden Raubkopierern.
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Urheberrecht Das ist noch erlaubt
Mit dem Gesetz will die Regierung den Schutz des geistigen Eigentums stärken und schärfer gegen Raubkopierer und Produktpiraten vorgehen. Ein zentraler Punkt dabei ist der Auskunftsanspruch, der bis jetzt nur gegen denjenigen besteht, der das Urheberrecht verletzt. Künftig kann auch von Dritten - Internetprovidern oder Spediteuren - Auskunft verlangt werden, wenn die Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß angenommen hat. Dabei darf zwar nicht auf gespeicherte Vorratsdaten wie etwa Internetverbindungen oder Telefongespräche zurückgegriffen werden – die Ermittlung eines Anschlussinhabers über eine etwa in Tauschbörsen beobachtete IP-Adresse ist jedoch zulässig. Dafür muss aber eine richterliche Anordnung vorliegen.
Gesetz soll auch Abmahnwellen verhindern
Gleichzeitig stärkt das neue Gesetz aber auch den Schutz von Tätern bei geringfügigen Vergehen. So schob das Parlament am Freitag horrenden Abmahngebühren bei Bagatelldelikten einen Riegel vor. Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt, massenhafte Abmahnwellen sollen damit verhindert werden. Gerade das Überziehen von Filesharern mit kostspieligen Abmahnungen gehört damit der Vergangenheit an – den 100 Euro Abmahngebühren stehen 200 Euro Gebühren für die richterliche Anordnung zur Ermittlung der Adresse gegenüber.
Auch Jugendliche, die auf ihrer privaten Homepage ohne Genehmigung der Rechteinhaber das Foto ihres Lieblingsstars oder einen Stadtplan mit ihrer Adresse einstellen, können künftig nicht mehr mit einer Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr überzogen werden. "Tatsache ist, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwortungslose Geschäftemacherei betrieben wurde. Häufig ist dabei die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben", sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach von der SPD.
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Nach Schätzungen richtet die Produktpiraterie weltweit jährlich einen Schaden von etwa 140 Milliarden Euro an. Betroffen davon sind fast alle Bereiche. Die meisten Fälschungen von Markenprodukten kommen aus Asien, wobei China an der Spitze steht. Der CDU- Abgeordnete Günter Krings verwies auf die Probleme der Musikindustrie, die die Hälfte ihrer Umsätze durch Internetpiraterie und Raubkopien eingebüßt habe.
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, unterstützte die Ziele, lehnte die Gesetzesänderungen aber dennoch ab. Die Liberalen begründeten ihre Ablehnung mit dem aus ihrer Sicht unzulänglichen Auskunftsverfahren und der Deckelung der Abmahngebühren. Ulla Jelpke lehnte für die Linke-Fraktion ebenfalls die Vorlage ab. Das mit dem Gesetz erlaubte Auskunftsersuchen gehe zu weit. Auch der grüne Rechtspolitiker Jerzy Montag lehnte deswegen das Gesetz trotz der vielen guten Ansätze ab.
Sascha Plischke mit Material von dpa
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