06.09.2011, 12:03 Uhr | Andreas Lerg
Müncher Firma zockt Senioren via Telefon ab. (Quelle: imago)
Die Bundesnetzagentur schiebt dem telefonischen Betrug von Senioren einen Riegel vor. Das Münchner Unternehmen SIS Senioren Info Services GmbH hatte eine spezielle Variante des Abonnement-Betruges entwickelt und ältere Menschen über automatisierte Werbeanrufe in die Abofalle gelockt. Das Unternehmen darf jetzt nicht mehr abkassieren.
Die Bundesnetzagentur hat der Münchener Firma SIS Senioren Info Services GmbH verboten, für bestimmte Dienstleistungen Abonnementkosten per Telefonrechnung einzuziehen. Zugestellte Rechnungen müssen nicht bezahlt werden. Die Netzagentur empfiehlt den Verbrauchern, bei denen bereits Geld eingezogen wurde, das Geld beispielsweise mit Hilfe von Verbraucherzentralen oder einem Anwalt zurückzufordern.
Die Bundesnetzagentur ordnete außerdem die Abschaltung der Rufnummern (0)89 54319404 und (0)89 54319405 an, über die die SIS Senioren Info Services GmbH die Werbeanrufe getätigt hatte. Die Bundesnetzagentur begründete diese Entscheidung damit, dass die Geschäftspraxis des Unternehmens rechtswidrig sei.
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Die Masche der SIS Senioren Info Services GmbH war frech, denn unerwünschte Werbeanrufe sind verboten. Das Unternehmen rief Senioren an und bot diesen über eine automatische Bandansage einen Auskunfts- und Recherchedienst für ältere Menschen an. Am Ende der Ansage wurden die Angerufenen aufgefordert, "Ja" zu sagen, um den kostenpflichtigen Dienst zu bestellen.
Besonders dreist jedoch war, dass auch Personen, die nicht mit "Ja" antworteten und damit dem Abonnement nicht zustimmten, anschließend per Schreiben über den Abschluss des Abonnements informiert wurden. Den monatlichen Betrag von 9,95 Euro zog die SIS Senioren Info Services GmbH ab diesem Zeitpunkt einfach direkt über die Telefonrechnung ein. Damit aber ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, weil die "beiderseitige Willenserklärung" fehlt.
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Andreas Lerg
Kurti schrieb:
am 6. September 2011 um 20:22:31
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Domestos
Der kann furchtbare Kratzer machen !!
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Olli schrieb:
am 6. September 2011 um 20:16:10
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an Rentner
Das ist ja eine tolle Geschichte. Aber was bitteschön hat das mit dem Beitrag zu tun ?
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Gebrannter schrieb:
am 6. September 2011 um 20:02:01
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Ja..
...Anruf? Sind Sie herr Mayer? (obwohl die das ja wußten als Anrufer), ja, das bin ich. Später, auf Beschwerde wegen Rechnung: wir
spielen ihre Zusage (auf Band) ab, da hören Sie, dass Sie zum Vertrag ja gesagt haben!!!
Schon dass das Gespräch ohne mein Wissen auf Band gespeichert wurde ist nicht gestattet!!! Hier gehören gehörige Strafen wegen Betrug, Verstoß gegen Datenschutz und und (keine Widerrufmöglichkeit) vollzogen!!!Zahle ich an den Staat eine geringe Summe nicht gibts Haft!!!!!
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