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Bundesamt warnt vor Elektronikhändlern im Internet

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Bundesamt warnt vor Elektronikshops im Internet

09.09.2009, 13:54 Uhr | Sascha Plischke mit Material von dpa

Das Bundesamt für Verbraucherschutz  bemängelt zahlreiche Elektronikhändler im Internet. (Quelle: t-online.de) Bundesamt bemängelt zahlreiche Elektronikhändler im Internet. (Quelle: t-online.de)Viele Anbieter von Computern, Handys und anderen Elektronikartikel im verstoßen einer neuen Untersuchung zufolge gegen Verbraucherrechte. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) untersuchte in Zusammenarbeit mit EU-Behörden, ob die Anbieter ihre Kunden angemessen über Widerrufsrechte aufklärten und wie transparent die Preisgestaltung ist. Bei mehr als der Hälfte der Händler stellten die Ermittler Mängel fest. Wir verraten Ihnen, worauf Sie bei einem Anbieter für sicheren Online-Einkauf achten müssen.

Insgesamt 369 Händler untersuchten die europäische Behörden, allein 29 davon in Deutschland. Bei den Seiten handelt es sich nach Angaben des Bundesamts um Anbieter im Internet, die über Suchmaschinen leicht gefunden und von Verbrauchern oft genutzt werden – Namen wurden aus rechtlichen Gründen nicht genannt. Europaweit stellten die Beamten bei 55 Prozent auf eine oder mehrere Unregelmäßigkeiten fest, in Deutschland habe es bei 21 Seiten einen Verdacht auf Rechtsverstöße gegeben. Allein bei 14 Seiten gebe es Mängel bei der gesetzlich geforderten Belehrung über das Widerrufsrecht, wenn der Kunde also den Kauf rückgängig machen will. Neun Anbieter hätten möglicherweise nicht ausreichend über den Preis informiert.

Worauf Käufer achten sollten

Die beanstandeten Verstöße bezogen sich vor allem auf die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen über das Widerrufsrecht sowie die Kennzeichnung des eigentlichen Anbieters. Ersteres ist für den Kunden wichtig, um bei Nichtgefallen der Ware zu wissen, wie und in welchem Zeitraum er vom Kauf zurücktreten und die gekauften Artikel zurückgeben kann. So bieten seriöse Shops in ihren Geschäftsbedingungen oder auf einer speziellen Informationsseite ausführliche Angaben zum Widerrufsrecht des Kunden sowie detaillierte Angaben zu den Modalitäten der Rückgabe. Ein Beispiel hierfür ist der t-online.de Shop. Zudem sollte der Anbieter hinter dem Elektronik-Shop klar gekennzeichnet sein, damit der Kunde bei Problemen stets weiß, an wen er sich wenden muss. Viele Online-Shops sind nur Marken, hinter denen ein Unternehmen mit einem völlig anderen Namen stehen kann. Ohne sorgfältige Anbieterkennzeichnung steht der Kunde hier im Regen.

Augen auf beim Kauf im Internet

Ein weiteres Anzeichen für einen seriösen Shop sind Gütesiegel großer europäischer Prüforganisationen. So ist der Download-Shop von Softwareload vom TüV geprüft und weist ein entsprechendes Zertifikat auf. Wichtig ist, dass sich die Seriosität der Prüforganisation nachvollziehen lässt. Idealerweise nennt die Organisation zudem die Kriterien, nach denen sie Online-Shops prüft. Weitere Anzeichen für einen seriösen Anbieter sollten eigentlich auf der Hand liegen, werden jedoch von vielen Kunden nicht beachtet. So sollte stets eine erreichbare Kontaktadresse mit einer Telefonnummer genannt sein, die mindestens während normaler Geschäftszeiten, idealerweise aber auch darüber hinaus für Rückfragen erreichbar ist. Zudem sollten die Preisangaben im Shop klar und verständlich sein. Achten Sie auf klare und verständlich angegebene Versandkosten und ob die enthaltene Mehrwertssteuer ausgewiesen ist. Weitere Merkmale für seriöse Shops finden Sie in unserer Artikel-Show.


Sascha Plischke mit Material von dpa  

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