26.04.2010, 09:06 Uhr | Andreas Lerg
Die geheime Welt der Raubkopierer: Piraten arbeiten in einer Parallelwelt (Symbolbild: t-online.de)
Raubkopien von Musik, Filmen oder Software sind akzeptabel. Das zumindest denkt laut einer vom Branchenverband BITKOM in Auftrag gegebenen Meinungsumfrage jeder vierte Deutsche. BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid forderte anlässlich des Tages des geistigen Eigentums am Montag den Neubeginn der Diskussion über das Urheberrecht in der digitalen Welt.Die BITKOM-Studie belegt allerdings auch, dass zwei Drittel der Deutschen eine Strafverfolgung von Raubkopierern befürworten.
Obwohl 66 Prozent der insgesamt 1000 Befragten illegale Kopien nicht als Kavaliersdelikt bewerten und 63 Prozent die strafrechtliche Verfolgung von Raubkopierern befürworten, sagte Smid: "Dass sich jeder Vierte für Raubkopien ausspricht, zeigt, dass es keinen wirklichen gesellschaftlichen Konsens zum Schutz von Urheberrechten gibt." Im Zusammenhang mit der von ihm angeregten Diskussion über das Urheberrecht forderte Smid, dass die geistigen Leistungen für Künstler und Erfinder auch finanziell attraktiv bleiben müsse. Smid warnte: "Wenn es nicht gelingt, ein besseres Verständnis für den Wert der Angebote zu schaffen, verarmt das Kultur- und Medienangebot."
Smid betonte, dass die Strafverfolgung von Raubkopierern nur die eine Seite des Kampfes gegen illegal verbreitete Kopien sei: "Neben der Strafverfolgung sind preislich attraktive und sichere Bezahl-Angebote ein wichtiger Beitrag gegen Piraterie." Seiner Meinung nach belege der Boom des Download-Markts, dass es ein sehr starkes Interesse an der legalen Nutzung von Kulturangeboten und Software gäbe. Immerhin hätten die Deutschen im Jahr 2009 etwa 250 Millionen Euro für Download-Kaufangebote ausgegeben. Laut BITKOM ein neuer Rekord, denn die Zahl der bezahlten Downloads sei auf etwa 60 Millionen gestiegen, was gegenüber 2008 eine Steigerung um 24 Prozent bedeuten.
Seit 2008 ist in Deutschland das neue Urheberrecht in Kraft, welches die Rechte der Verbraucher zunehmend einschränkt und die der Rechteinhaber stärkt. Für Laien sind Konsequenzen, die einem nach dem Umgehen eines Kopierschutzes oder dem Download aus einer Tauschbörse drohen, kaum absehbar. Paragraph 53 Urhebergesetzes erlaubt aber die so genannte Privatkopie. Mit anderen Worten: Auch künftig ist es erlaubt, Mix-CDs für seine Familie engsten Freunde oder eine Party-Mischung für zu Hause zu erstellen. Für den privaten Gebrauch dürfen die Lieder weiterhin gebrannt und benutzt werden.
Ebenfalls erlaubt ist es, sich die Original-CD eines guten Freundes selbst zu brennen oder von ihm brennen zu lassen. Sollte es sich aber herausstellen, dass die Kopiervorlagen illegal hergestellt wurden, so handelt es sich um rechtswidrige Vorlagen und die Vervielfältigung ist auch für den rein privaten Gebrauch nicht zulässig. Ausführlich informieren wir hier darüber, was Sie noch kopieren dürfen.
Bei Software beispielsweise ist es unerheblich, ob diese einen Kopierschutz besitzt oder nicht. Das Kopieren von Computerprogrammen für den Privatgebrauch ist nicht erlaubt. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind und der Hersteller das Kopieren explizit erlaubt.
Ebenfalls verboten ist es, Audio-CDs zu kaufen, diese als MP3 auf die eigene Festplatte zu kopieren und die CD dann wieder zu verkaufen. Die MP3-Dateien müssen nach dem Verkauf der CD gelöscht werden. Der Grund: Der Käufer erwirbt ein Recht am Tonträger, nicht aber an dessen Inhalt. Verkauft er den Tonträger, muss er auch den kopierten Inhalt löschen. Auch die Weitergabe der MP3-Dateien ist verboten. Bezieht ein Nutzer MP3-Dateien aus einem Downloadportal, das behauptet, die Daten wären legal, entbindet das den Nutzer nicht von der Verantwortung. Sind die in dem Downloadportal angebotenen Dateien doch illegale Kopien, ist der Nutzer nicht vor Strafe geschützt.
Immer weniger Deutsche beschaffen sich MP3-Dateien illegal aus dem Internet, wie die aktuelle Brennerstudie 2010 des Bundesverbandes Musikindustrie zeigt. Der Umfrage zufolge luden nur noch etwa 2,9 Millionen Nutzer Musik illegal aus Tauschbörsen und Foren herunter. Im Jahr zuvor waren es noch 3,8 Millionen gewesen. Auch die Zahl der illegalen MP3-Downloads sank von 316 Millionen auf 258 Millionen. MP3-Dateien legal herunterladen können Sie beispielweise bei Musicload, PC-Programme und Handy-Anwendungen bekommen Sie bei Softwareload. Computerspiele zum Download gibt es bei Gamesload. während Sie bei Videoload aktuelle Blockbuster finden.
Der US-Rechnungshof meldeten derweil Mitte April, dass die finanziellen Schäden, die durch illegales Tauschen urheberrechtlich geschützter Werke entstehen, geringer als gedacht seien. Der US-Rechnungshof hatte die von der Musik-, Film- und Software-Industrie genannten Zahlen überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass es schwer sei, die genauen Zahlen zu beziffern. Die Behörde hielt die tatsächlichen Schäden aber für niedriger als bisher angenommen, stellte aber nicht in Abrede, dass der Branche durch Filesharing Schäden entstehen.
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Andreas Lerg
Jura-Kritiker schrieb:
am 9. Juni 2011 um 08:01:58
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"Raub"
"Raubkopien" kann es gar nicht geben, weil nicht mit Gewalt gegen Personen gedroht oder diese gar angewendet wird.
Daher ist das Wort "Diebstahlskopie" richtig. Hier will die Industrie durch die Wortwahl "Raub-" bewußt dramatisieren. "Raub" oder z. B. "Kinderschänderei" sind viel, viel schlimmere Delikte als "Diebstahl", weil hier mit körperlicher Gewalt "gearbeitet" wird.
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Walter schrieb:
am 3. Juni 2010 um 10:16:46
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Raubkopien
Ich denke noch an die Zeiten, als man vor dem Radio saß und Musik auf MC´s aufnahm. Kein Mensch kümmerte sich um
"Musikpiraterie" und Urheberrechte.
Viele Musikkonzerne vergessen leider, dass dadurch erst viele Lieder bekannt wurden und man sich darauf hin eine Schallplatte oder CD legal kaufte.
Keine Frage, Raubkopieren ist illegal, aber man sollte die ganze Sache nicht so überbewerten. Ich denke, hier geht es doch Hauptsächlich nur um "Abzocke" und um ein schnelles Geld für die Rechtsanwälte.
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hi schrieb:
am 14. Mai 2010 um 20:39:27
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?
ist es erlaubt lieder von youtube downzuloaden? is ernst gemeint, bitte um antwort
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