Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Digital > Computer > Internet >

BGH-Urteil: eBay muss Markenfälschungen aus dem Angebot nehmen

...

eBay muss Markenfälschungen entfernen

29.09.2011, 15:07 Uhr | dapd

BGH-Urteil zu Markenfälschungen bei eBay (Quelle: imago)

BGH-Urteil zu Markenfälschungen bei eBay (Quelle: imago)

eBay muss gefälschte Markenartikel aus seinem Online-Marktplatz entfernen, sobald der Markeninhaber auf das rechtswidrige Verkaufsangebot hingewiesen hat. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kann das Online-Auktionshaus nur bei berechtigten Zweifeln weitere Beweise vom Markeninhaber verlangen, dass dessen Rechte tatsächlich verletzt sind.

Ein Recht, Name und Anschrift der Plagiat-Verkäufer zu erfahren, besteht aber nicht ohne weiteres. Dieser Anspruch setzt laut BGH voraus, dass eine Wiederholungsgefahr seitens eBay besteht.

Mehr als nur Kulanz

Im konkreten Fall ging es um Fälschungen des Marken-Parfüms Davidoff, die bei eBay angeboten wurden. Da rechtswidrige Handlungen im Internet verbreitet sind, kommt dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil grundsätzliche Bedeutung zu.

Die Lizenzinhaberin von Davidoff-Parfüms ging vor Gericht, weil 2007 bei eBay unter geringfügig veränderter Bezeichnung Fälschungen angeboten wurden. Die Verkäufer boten auf dem Online-Marktplatz Echo von Davidoff und Cool Water Deep an. Im Original heißen die Markenparfums Davidoff Echo und Davidoff Cool Water Deep.

Expertenquiz eBay
Sind Sie ein wahrer eBay-Experte?
eBay: Quiz für wahre Kenner der Auktionsplattform. (Foto: dpa) (Quelle: dpa)

Zehn knifflige Fragen rund um die beliebte Auktionsplattform im Internet. Nur für Kenner von eBay! Quiz: eBay-Experten

Davidoff wies in zwei Schreiben an eBay auf die Fälschungen hin und belegte diese damit, dass der Hersteller die bei eBay angebotenen Flaschengrößen gar nicht vertreibe. eBay beendete daraufhin das Angebot, gab aber keine Unterlassungserklärung für die Zukunft ab und teilte auch nicht Name und Anschrift der Verkäufer mit. eBay berief sich darauf, dass es die Angebote nur "aus Kulanz" herausgenommen habe. Davidoff habe weder die Plagiate noch seine Schutzrechte ausreichend belegt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zuvor die Klage von Davidoff abgewiesen, weil seine Belege nicht ausgereicht hätten. Der BGH stellte jetzt in letzter Instanz klar, dass die vom OLG Düsseldorf geforderte Beweislast überspannt sei. eBay habe keine berechtigten Zweifel an den Angaben des Markeninhabers haben können und auch gar nicht auf solche hingewiesen.

eBay muss keine Unterlassungserklärung abgeben

Im Ergebnis verneinte der Karlsruher Wettbewerbssenat eine Auskunftspflicht von eBay über die Namen der Verkäufer und eine Unterlassungserklärung für künftige Fälle. eBay habe von den Fälschungen zunächst nichts wissen können, aber dem Schreiben nach umgehend gehandelt und auch Kontrollen bei künftigen Angeboten zugesichert. Deshalb bestehe keine Wiederholungsgefahr.

Beim BGH sind weitere Verfahren anhängig, in denen es um die Verantwortung von Internet-Portalen für rechtswidrige Handlungen anderer geht. Am 25. Oktober soll in Karlsruhe ein Urteil verkündet werden, das ehrenrührige Äußerungen in einem von Google verbreiteten Blog betrifft.


softwareload download-tipp
HDR Photo Pro 5
HDR Photo Pro 5 (Quelle: Softwareload)

Erzeugen Sie Bilder, wie man sie sehen will: glasklare, leuchtende Aufnahmen mit brillanten Farben und faszinierendem Detailreichtum in den Lichtern und Schatten. Ihr Fotolabor bei Softwareload

Quelle: dapd

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"BGH-Urteil: eBay muss Markenfälschungen aus dem Angebot nehmen" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "BGH-Urteil: eBay muss Markenfälschungen aus dem Angebot nehmen" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (50)

zum Forum

Thema: "BGH-Urteil: eBay muss Markenfälschungen aus dem Angebot nehmen"

Ronny schrieb: am 10. Oktober 2011 um 22:06:04
(2) (3) ebay
Also ich kaufe zwar keine Parfüms. muss aber sagen, dass ich gerne bei ebay kaufe und da schon gute und günstige Sachen erworben habe.

Kommentar melden

Jörg1 schrieb: am 10. Oktober 2011 um 14:10:45
(5) (0) Resistent
Oftmals werden Leerkartons z.B. vom iPhone in sehr geschickter Art und Weise Angeboten. Darauf gibt es reale Gebote von mehreren
hundert Euro. Ich habe ebay schon mehrfach auf diese offensichtlichen Täuschungen hingewiesen. Die Auktionen liefen weiter. Vorschlag: Leerkartons in eigene Kategorie.. Zwecklos. Beim Geld verdienen blenden die alles aus. So wird es auch hier sein.
mehr Kommentar melden

Tissot1853 schrieb: am 4. Oktober 2011 um 17:57:27
(5) (1) Wer braucht EBAY
ich nicht , ich habe bis jetzt alles was ich los werden wollte in Kleinanzeigenmärkte verkauft .Nur an Selbstabholer und
Barzahler 0 prob. Wenn man sich was kaufen möchte , muss man bei ebay immer die Versandkosten u. Verpackung mit einrechnen .
mehr Kommentar melden

alle Kommentare
Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Shopping

Einkaufswelt
Himmlischer Weingenuss
Spitzenweine bei Hawesko

6 Fl. 2010er Condesa Eylo Verdejo + Karaffe für nur 39,- € statt 72,30 €. von Hawesko

Einkaufswelt
Passform-Mode für Damen
Premium-Mode mit perfekter Passform - von RAPHAELA by BRAX

Modische Multitalente für Business und Freizeit - für Frauen mit jedem Figur-Typ. zum XXL-Special

Einkaufswelt
Festnetz Flat Optionen
Festnetz Flat Option - Endlos ins deutsche Festnetz telefonieren. Volle Kostenkontrolle - von congstar.de

Endlos ins deutsche Festnetz telefonieren. Volle Kostenkontrolle. von congstar.de

Einkaufswelt
Stilsicher in jeder Situation
Stilvolle Herrenanzüge von Daniel Hechter

Modische Herrenanzüge von Daniel Hechter für Business und beson-
dere Anlässe. zum Special


Downloads & Shops

Minus 29%: CutOut PRO
CutOut PRO (Quelle: Softwareload)

Der Meister für feinste Freistellungen und präzise Montagen. mehr

THW Simulator 2012
THW Simulator 2012 (Quelle: rondomedia)

Fahrzeuge bergen, Brücken bauen und mehr. Jetzt kaufen


Aus anderen Bereichen

Den Bayern steht eine knüppelharte Zeit bevor
Bayern-Präsident Uli Hoeneß macht sich Gedanken um die Zukunft des FC Bayern. (Quelle: imago)

Die Konsequenzen des Chelsea-Dramas. mehr

Steinbrück: Sarrazin- Thesen sind "Bullshit"
Thilo Sarrazin verteidigt sein neues Buch in der Talkshow "Günther Jauch" (Quelle: dapd)

Rede-Duell gestern Abend bei Jauch. mehr


Anzeigen

Anzeige
Browser-Download
Jetzt viel schneller surfen!
Internet Explorer 9 (Grafik: t-online.de)

Internet Explorer 9: Flotter Seiten- aufbau bei voller Sicherheit. mehr

Computer-Video
Ist Ihre Festplatte noch gut in Schuss?

Gesundheitscheck für die Festplatte - so geht's. zum Video

Computer-Video
HTC One X: Smartphone- Riese mit Android 4

Neues Oberklassen-Smartphone mit 4,7-Zoll-Display. zum Video

Anzeige
Promotion
Schutz Ihrer Privatsphäre

So behalten Sie Ihre persönlichen Daten auf Facebook im Griff. mehr

Augenblicke
Fotos des Tages
Ein feuriges Model schreitet beim Life Ball in Wien über den Laufsteg.   (Quelle: dpa\Georg Hochmuth)

Feuriges Model schreitet beim Life Ball über den Laufsteg. mehr

Einkaufswelt
Der 1. Monat ist geschenkt
Schneller mobil surfen - von congstar.de

congstar Surf Flats schon ab klei-
nen 9,99 €/Monat. von congstar.de

Newsletter bestellen
Computer Newsletter

Techniknews jede Woche neu per Mail. Digital-Newsletter

Computer-Forum
Computer-Forum

Diskutieren Sie mit im Computer-Forum

t-online auf Facebook
t-online.de auf Facebook (Quelle: Hersteller)

Jetzt Fan werden und mitreden! Facebook

Digital twittert!

Schnell informiert: Folgen Sie uns auf Twitter! mehr

RSS-Feed abonnieren

Keine Digital-News verpassen - so geht's
RSS-Feed Digital


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige