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BGH stärkt Rechte von eBay-Verkäufern

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BGH stärkt Rechte von eBay-Verkäufern

11.05.2011, 14:53 Uhr | Andreas Lerg / AFP

eBay-Verkäufer müssen bei abgebrochenen Auktionen keinen Schadenersatz zahlen. (Foto: imago) (Quelle: imago)

eBay-Verkäufer müssen bei abgebrochenen Auktionen keinen Schadenersatz zahlen. (Foto: imago) (Quelle: imago)

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von eBay-Kontoinhabern: Inhaber eines eBay-Konto müssen nicht automatisch haften, wenn deren Konto missbraucht wird. Der BGH lehnte im konkreten Fall eine Schadenersatzklage von knapp 33.000 Euro in letzter Instanz ab.

Der BGH hat am Mittwoch entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos nicht automatisch für die unbefugte Nutzung seines Kontos haften muss. Die unsichere Aufbewahrung der Zugangsdaten reicht nach dem Urteil nicht aus, um den Inhaber im Missbrauchsfall vertraglich haftbar zu machen. Damit lehnte der BGH im konkreten Fall eine Schadenersatzklage gegen eine Kontoinhaberin über fast 33.000 Euro in letzter Instanz ab.

Komplette Kneipenausstattung eingestellt

Im konkreten Fall hatte vermutlich der Ehemann der beklagten Dortmunderin im März 2008 eine komplette Gastronomieeinrichtung zum Verkauf angeboten. Dazu gehörten eine Gastroküche, Tische und Stühle sowie eine Bar. Der Startpreis betrug einen Euro. Der klagende eBay-Nutzer gab ein Maximalgebot von 1.000 Euro ab. Einen Tag nach dem Start der Auktion wurde diese vorzeitig durch Rücknahme des Angebots beendet. Die AGB von eBay lassen diese Rücknahme unter bestimmten Umständen zu. Der Kläger war bis dahin der Höchstbietende.

Kläger verlangte fast 33.000 Euro

Der Kläger forderte die Inhaberin des eBay-Kontos auf, ihr gegen Zahlung der 1000 Euro die Gastronomieausstattung zu übergeben. Deren Wert bezifferte er auf 32.820 Euro. Als die von ihm dafür gesetzte Frist verstrichen war, verlangte er Schadenersatz in Höhe dieser 32.820 Euro wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages.

BGH sieht keinen gültigen Kaufvertrag

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay sehen Mitglieder zwar grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten auf ihrem Nutzerkonto in der Haftung. Aber der BGH sah im vorliegenden Fall eine Ausnahme. Allein die unsichere Verwahrung der Zugangsdaten für ein eBay-Mitgliedskonto habe noch nicht zur Folge, dass der Kontoinhaber für von einem Dritten unter diesem Konto unbefugt abgegebenen Verkaufsangebote haften müsse. Daher sei zwischen den Streitparteien kein Kaufvertrag zustande gekommen und die Schadenersatzforderung damit haltlos. Da die AGB jeweils nur zwischen eBay und dem Inhaber des Mitgliedskontos vereinbart seien, hätten sie "keine unmittelbare Geltung zwischen dem Anbieter und dem Bieter", betonte der BGH. Zuvor war die Schadenersatzklage bereits vor dem Landgericht Dortmund und dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert.


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Andreas Lerg / AFP  

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Kommentare (42)

zum Forum

Thema: "BGH stärkt Rechte von eBay-Verkäufern"

K.L. schrieb: am 12. Mai 2011 um 01:36:52
(0) (0) 33T€?Das dieser offensichliche Abzockversuch überhaupt zr Klage zugelassen wurde ist unfassbar!
Ein "Käufer"(Spaßbieter) der ohnehin NIE die Ware in der Auktion ersteigert hätte,versucht plump Kasse zu machen!

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emha schrieb: am 11. Mai 2011 um 20:41:56
(0) (0) ebay, der Kläger, und Ben = alle nicht ok
Ebay kassiert doch immer nur ab und hilft niemandem, bei Streitereien kommen immer nur
Textbausteine. Das ganze Unternehmen ist so unsympathisch, da sind ja die Stromkonzerne schon fast sympathisch dagegen. Ebay unternimmt nichts gegen Betrüger, bzw. erst dann, wenn das so offensichtlich ist, daß sie nicht mehr anders können. Und was ist ein raffgieriger Käufer wie dieser Kläger denn anderes als ein betrugslustiger Trittbrettfahrer? So einen wünsch ich Unseriöslingen wie Ben.
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Dr.Ego schrieb: am 11. Mai 2011 um 20:09:30
(0) (0) Ebay
Schon viel über Ebay gekauft und verkauft. war immer alles okay. Man muß nur lesen, was der Anbieter schreibt. Wer lesen kann, ist
nämlich im Vorteil!!!!!!!!!!
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