21.04.2011, 12:18 Uhr | t-online.de
Abo-Abzocker nehmen DSDS-Fans ins Visier (Symbolfoto: imago). (Quelle: imago)
Eine Berliner Firma hat für Fans der Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) eine dreiste Falle aufgestellt. Das berichtet die Tageszeitung Augsburger Allgemeine. Auf der Internetseite topstar777.de sollen Fans der RTL-Sendung für ihren Liebling abstimmen, wer am Ende den richtigen Gewinner rät, hat die Chance auf einen Traumurlaub auf den Malediven. Tatsächlich schließt jedoch jeder Teilnehmer ein kostenpflichtiges Abonnement ab – 192 Euro sollen die Opfer für ihren unbedachten Klick zahlen.
Natürlich sind die Betreiber der Internetseite keine Partner des Senders RTL. Als Trittbrettfahrer möchten sie von der Popularität von DSDS profitieren. Die Fans sollen auf topstar777.de für ihren Favoriten abstimmen. Allen Teilnehmern des Gewinnspiels winkt der Hauptpreis – eine Reise auf die Malediven. Wer bei dem Voting mitmachen möchte, muss sich jedoch zunächst mit Namen und Anschrift für einen Newsletter registrieren. Dahinter steckt jedoch eine dreiste Abo-Falle.
Nur unauffällig weist der Anbieter, die die Berliner Firma Mosig Media GmbH i.G, darauf hin, dass mit einem Klick auf die Schaltfläche "Anmelden" ein Betrag von 96 Euro pro Jahr fällig werden. In den AGB ist sogar von einer zweijährigen Abo-Laufzeit die Rede. Am Ende könnte das Ganze die arglosen Teilnehmer bis zu 192 Euro kosten. Aufmerksam machen die Betreiber potentielle Opfer offenbar mit so genanntem Gästebuch-Spam. In zahlreichen Beiträgen DSDS-Foren oder in Kommentaren auf Internet-Blogs zur Sendung laden dabei vermeintliche Fans andere DSDS-Freunde dazu ein, bei dem Gewinnspiel mitzumachen.
Verbraucherschützer warnen vor Abofallen wie topstar777.de. In der Regel gilt für die Opfer jedoch keine Zahlungspflicht, wenn nicht klar und deutlich über den Vertragsschluss und die daraus entstehenden Kosten informiert wurde. Besonders geschützt sind Minderjährige, die ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Hier können die Eltern die Zahlung einfach verweigern, wenn sie mit dem Abonnement nicht einverstanden sind. Betroffene sollten sich jedoch im Zweifel mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen und sich individuell beraten lassen.
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t-online.de
Carri schrieb:
am 24. April 2011 um 21:06:18
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DSDS
Wer auf den juventilen Unsinn dieser Sendung von etwas über Kindergartenniveau und dann noch auf einen draufgepackten Abzocketrick
hereinfällt, ist selbst schuld. Der soll dann auch zahlen, damit er/sie es lernt. Aber bitte die Eltern resp. die Großeltern verschonen.
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Bibo schrieb:
am 23. April 2011 um 16:26:32
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Niemals zahlen
Bei solchen Sachen niemals zahlen. Auch wenn nach etlichen Mails dann Post von einem Anwalt kommt. Kein Anwalt würde die
Forderung gerichtlich durchsetzen können. Die drohen nur, aber Klagen nie.
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Stefan schrieb:
am 23. April 2011 um 14:20:58
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Nicht zahlen!
Nicht zahlen, Anzeige erstatten. Bei Belästigung auf Nötigung erweitern. Wenn dann noch keine Ruhe ist, -Wiederholungsgefahr
droht- Unterlassungsklage. IP-Adressen samt Zeitstempel müssen -Vorratsdatenspeicherung wurde ja gekippt- beim Provider nach 7 Tagen gelöscht werden. Nur das zählt als Beweis. Da die Rechnung meist erst nach 7-14 Tagen kommt und die Herausgabe richterlich genehmigt werden muss haben die keine Chance!
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