Abmahnung statt Internet-Tagebuch

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Augsburg mahnt Blogger ab

Erschienen am 24. November 2009 | t-online.de
Augsburg im Abendrot: Heißes Pflaster für Blogger.
Augsburg im Abendrot: Heißes Pflaster für Blogger.
(Quelle: dpa)
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Die Stadt Augsburg hat einen Blogger abgemahnt, der unter der Internet-Adresse Augsburgr.de ein Internet-Tagebuch einrichten wollte. Wie die "Augsburger Allgemeine Zeitung" berichtete, hatte der Mann die Stadt eigentlich nur um Erlaubnis für die Verwendung des Namens bitten wollen. Statt einer Antwort flatterte ihm eine Abmahnung und eine Rechnung über knapp 2000 Euro ins Haus. Er soll die Namensrechte der Stadt verletzt haben.

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Fragen kostet nichts, dachte sich Michael Fleischmann aus Augsburg. Also schrieb er einen Brief an die Stadt Augsburg, in dem er die Offiziellen von der Registrierung der Domain augsburgr.de in Kenntnis setzte. Unter dieser Adresse wollte er mit zwei Freunden über Internet- und Technikthemen schreiben. Doch statt einer Erlaubnis oder auch einem einfachen Nein erhielt der Blogger eine Abmahnung. Fleischmann war fassungslos: "Da stellst du eine höfliche Frage an die Stadt Augsburg  - und bekommst als Antwort einen Anwaltsbrief und eine Rechnung über 1890 Euro", sagte er der "Augsburger Allgemeinen Zeitung".

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Keine Probleme erwartet

Dabei wollte Fleischmann nur besonders korrekt sein. "Wir haben die Domain augsburgR.de im Internet registriert. Um juristische Probleme mit der Stadt Augsburg zu vermeiden, bitten wir um eine schriftliche Genehmigung, diesen Namen verwenden zu dürfen", schrieb er in seiner Nachricht an das Referat des Oberbürgermeisters. Mit einem wirklichen Problem rechnete der 25-Jährige nicht, schließlich gibt es ähnliche Seiten bereits unter Adressen wie augsburger.de, augs-burg.de und auxburg.de. "Erwartet hatte ich darauf ein Ja oder ein Nein. Dass ich stattdessen eine anwaltliche Abmahnung bekomme, fand ich schon sehr erstaunlich."

Stadt Augsburg hält Vorgehen für in Ordnung

Die Stadt selbst kann an dem Vorgehen nichts ungewöhnliches finden. "Er hat uns mit seiner E-Mail Anfang Oktober nicht um Erlaubnis gefragt, sondern uns in Kenntnis gesetzt, als er die Rechtsverletzung bereits begangen hatte", teilte der städtische Jurist Joachim Pfeilsticker der Augsburger Allgemeinen Zeitung mit. "Das war eine Namensrechtsverletzung." Auch dass man einen externen Anwalt für die Bearbeitung des Falles beauftragt habe, sei völlig in Ordnung. "Es handelte sich dabei um sehr spezielle Rechtsfragen", sagt er. Und es sei auch "recht und billig, dass für die Anwaltskosten der Verursacher aufkommt, nicht der Steuerzahler." Die 1890 Euro müsse Blogger Fleischmann also zahlen. "Wir halten den angesetzten Streitwert von 50.000 Euro für sehr moderat", so Pfeilsticker.

Internet-Adresse wieder abgemeldet

Inzwischen hat Fleischmann die Domain wieder abgemeldet, sein Blog ist bis heute nicht gestartet. Egal ob er die Rechnung nun zahlen muss oder nicht, sauer ist Fleischmann allemal. "Es kann nicht sein, dass die Stadt Augsburg einen unbescholtenen Bürger, der keinen Schaden angerichtet hat und die rechtlichen Wege einhalten wollte, so behandelt", meint der 25-Jährige.

Was meinen Sie? Hat die Stadt Augsburg recht? Sagen Sie uns Ihre Meinung in unserer Kommentarfunktion.

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