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Amtsgericht Marburg: Inkasso-Anwalt muss für Kosten aufkommen

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Inkasso-Anwalt muss Kosten tragen

22.03.2010, 09:45 Uhr | Andreas Lerg

Symbolbild Richterhammer

Eine Bestellbestätigung macht noch keinen Kaufvertrag. (Quelle: t-online.de)

Opfer von Abofallen im Internet haben Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten. Das Amtsgericht Marburg verurteilte Rechtsanwalt Olaf Tank, der das Inkasso für die Internet-Seite opendownload.de betreibt, die Kosten des betrogenen Internetnutzers zu tragen, die diesem durch die Abwehr des Abovertrages entstanden waren.

Wer in die Fänge von Aboabzockern gerät, muss nicht vor den hohen Anwaltskosten zur Abwehr der unbegründeten Forderung zurück schrecken. Mittlerweile sind die Aussichten sich gegen Abofallen erfolgreichen zu wehren sehr gut. Zudem unterstrich das Amtsgericht Marburg (AZ. 91 C 981/09) die Rechte von Verbrauchern, wenn es um die Erstattung der Folge- und Anwaltskosten geht. Ein von der Abofalle opendownload.de geprellter Internetnutzer forderte von Anwalt Tank die Kosten in Höhe von 46,31 Euro zurück. Anwalt Tank hatte im Auftrag der Abofalle das Inkassoverfahren gegen den Nutzer betrieben, doch dessen Anwalt wehrte die Forderung erfolgreich ab. Das Gericht verurteilte Tank nun zur Erstattung der Kosten.

Verträge der Abofallen sind selten bindend

Dubiose Anbieter versuchen Internetnutzer in die Kostenfalle zu locken, indem Sie nur ungenügend über die anfallenden Abogebühren informieren. Meldet sich der Nutzer mit seinen persönlichen Daten an, schnappt die Falle zu und er bekommt eine Rechnung. Die muss das Opfer aber in den seltensten Fälle zahlen. Da der Nutzer bewusst getäuscht wird, kommt erst gar kein Vertrag zustande. Das findet sich auch in der Urteilsbegründung des Marbuger Richters wieder. Anwalt Tank rechtfertigte die Abogebühren mit einem angeblicher Mehrwert der Internetseite durch die redaktionellen Texte. Dagegen argumentierte der Richter: "Die kurze Produktbeschreibung kostenloser Software und eine redaktionelle Bewertung, die weit überwiegend positiv ist, ist dabei minimal und kann nicht als adäquate Gegenleistung für den Abonnementpreis angesehen werden. So ist es vergleichsweise auch kein Mehrwert, wenn ein Autoverkäufer einem Kunden erzählt er könne mit einem Pkw auch auf Straßen fahren."

Inkassoverfahren ist Beihilfe zum Betrug

Der Richter am Amtsgericht Marburg wertete die Taktiken des Seitenbetreibers und Inkassoanwalt als illegal. Er warf Anwalt Tank vor, er habe eine "offensichtliche Nichtforderung" geltend gemacht. Da Tank als Rechtsanwalt dies hätte wissen müssen und dennoch das Inkassoverfahren betrieben habe, stelle das eine Beihilfe zu einem versuchten Betrug dar. In vergleichbaren Fällen wurde gegen Rechtsanwältin Katja Günther sogar wegen Betrug, Nötigung und Erpressung ermittelt, doch die Staatsanwaltschaft München stellte das Verfahren ein.

Schuld liegt nicht beim Nutzer

Anwalt Tank argumentierte im Prozess, der Internetnutzer habe bei der Eingabe seiner persönlichen Daten die nötige Sorgfalt vermissen lassen. Doch in der Urteilsbegründung stellt der Richter mit einem Vergleich fest: "Alle billig und gerecht Denkenden würden zweifelsfrei von einer Täuschung ausgehen, wenn bei einem Produkt in einem Supermarkt auf der Rückseite ein Vermerk stehen würde, dass man mit Kauf dieses Produktes gleichzeitig andere kostspielige Produkte erworben hat. Ansonsten könnte jeder beim Kauf eines Pfund Kaffees auf der Rückseite der Verpackung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10.000 Euro abzunehmen."

Vorbeugen gegen Abzocker

Sie können sich aktiv gegen Abofallen und ähnliche Abzocker schützen. Zum einen beispielsweise mit der Browser-Erweiterung WOT, die vor bekannten Abofallen und weiteren Internet-Gefahren warnt. Vor allem aber mit gesundem Menschenverstand. Bleiben Sie skeptisch. Schauen Sie sich eine Webseite gründlich an und lesen Sie das Kleingedruckte, bevor Sie sich irgendwo registrieren. Schauen Sie auch mal ins Impressum und die AGB einer Seite. Hat der Betreiber einen deutschen Firmensitz? Oder verbirgt er sich irgendwo im Ausland, wo der Firmensitz außerhalb deutscher Verbraucherschutzgesetze liegt? Zu einem Betrug gehören immer zwei: Der Betrüger und der, der darauf reinfällt. Eine gesunde Skepsis kann Sie bereits vor einem Großteil der Abzockerseiten schützen. Im PDF-Download Vorsicht, Internetfallen! erfahren Sie, wie Sie sich vor Internetbetrügern schützen und wie Sie sich gegen diese wehren können.


Andreas Lerg  

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Kommentare (83)

zum Forum

Thema: "Amtsgericht Marburg: Inkasso-Anwalt muss für Kosten aufkommen"

heiner schrieb: am 28. April 2010 um 12:13:56
(1) (0) Olaf Tank und andere
Abmahnanwälte sind dies aus der bitteren Not eigener Juristischer Inkompetenz zu solch Helfeshelfer Krimineller
Subjekte verkommen das man sie wohl getrost mit diesen in einem Topf werfen darf. Sind die Gefängnisse so überfüllt das der Staat solch miesen Elementen nicht das Handwerk legt ,oder ist immer noch so eine Krähe (Jurist)hakt der Anderen kein Auge aus.Ist soetwas evtl. auch schon Mittärterschaft oder Beihilfe?Bei kleinen Eierdieben mit Sicherheit!!
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kri schrieb: am 24. März 2010 um 10:16:41
(1) (0) Tank
HUT AB!!! von RICHTER das geschafft hat--ENDLICH!!! War auch Opfer von Abo--Nerven und Geld gekostet und trotzdem nicht geholfen.Stadt
macht NICHT gegen Betruger, Ist offiziel bekannt Abo-Abzocker und Anwälte helfen noch die Leute zu abzocken.Schande -Lizenz weg nehmen von so Pseudo--Anwälte --haben falsch gelernt auf welche Seite sollen sie stehen. DANKE RICHTER der hatte MUT ein bißchen Hoffnung zu geben Opfer --von bisher straflose Verbrecher
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Tankerkiller schrieb: am 23. März 2010 um 17:14:39
(1) (0) Olaf der Tank läuft langsam leer
Ich überlege schon ob ich mich nicht als Olaf Tank bei so einer Seite anmelde. Zum Beispiel bei
Top-of-Software.de. Dort ist Tank der große Eintreiber. Mit den Daten was son Aldi Internetstick hinterlässt kann der erst recht nix anfangen. Da das ganze Schreibgemülle automatisch abläuft wird er seine eigne Mahnung bekommen. HA HA HA
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