04.08.2010, 15:57 Uhr | Berrit Gräber (apn)
Opfern von Abo-Fallen im Internet droht negativer Schufa-Eintrag. (Foto: t-online.de) (Quelle: t-online.de)
Wer im Internet in eine der berüchtigten Abo-Fallen getappt ist, sollte die Forderungen der Abo-Abzocker nicht ignorieren. Denn im schlimmsten Fall droht ein negativer Eintrag bei der Schufa. Verbraucherschützer zeigen, wie Sie sich richtig gegen die Abzocke im Internet wehren.
Internet-Nutzern, die in einer versteckten Abo-Falle gelandet sind, droht zu allem Überfluss zusätzlicher Ärger: Neben dreisten Abkassier-Briefen dubioser Firmen kann jetzt auch ein negativer Eintrag bei Auskunfteien wie der Schufa dazukommen. Und zwar dann, wenn Angeschriebene nicht reagieren, wie Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen sagt. Die Juristin rät daher eindringlich: Wer unberechtigte Zahlungsaufforderungen von Firmen wie der Mainzer Antassia GmbH oder der Frankfurter Premium Content GmbH am Hals hat, sollte sich schriftlich dagegen wehren - und zwar nachweislich.
Gleiches gelte für Post von Inkassobüros sowie Anwälten. Grund für die Umstände sei die im April beschlossene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz, erklärt Dittrich. Demnach können Firmen säumige Zahler dann an Auskunfteien melden, wenn nach einer zweimaligen Zahlungsaufforderung keine Zahlung einging. Mit einigen Tipps lassen Sie die Abkassier-Versuche der Abo-Abzocker ins Leere laufen.
Wer nichts bestellt hat, muss auch nicht zahlen, versichert Tatjana Halm von der bayrischen Verbraucherzentrale. Die meisten Betroffenen werden mit 96 Euro, manchmal auch mit über 160 Euro zur Kasse gebeten. Sie wollten vermeintlich kostenfreie Leistungen im Internet abrufen wie etwa OpenOffice, Routenplaner oder Google Earth, landeten aber in einer versteckten Abo-Falle. Auch wenn sich die Angeschriebenen hundertprozentig sicher seien, dass sie niemandem Geld schulden, sollten sie aktiv widersprechen, sagt Dittrich. Und auf keinen Fall zahlen.
Auch wenn es Mühe macht und Porto anfällt, wichtig ist, dass Betroffene ein Einschreiben schicken und darin ausdrücklich der Zahlungspflicht sowie des angeblichen Vertragsschlusses widersprechen. Musterbriefe gibt es bei allen Geschäftsstellen und auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen. Wer schreibt, dass er nicht zahlen wird, habe in der Regel nichts zu befürchten, sagt Halm.
Nur wenn sich zwei Parteien einig sind über Preis und Inhalt einer Leistung, kann ein Vertrag zustande kommen. Das ist bei den versteckten Kostenfallen in Internet aber nicht der Fall. Der Preis wird dort nicht klar angezeigt. Unterschieben geht nicht. Das bestätigten bereits mehrere Gerichte, unter anderem das Amtsgericht München (AZ 161 C 23695/06). Wer Geld will, muss zudem erst einmal beweisen können, dass ein wirksamer Vertrag zustande kam. "Und das kann die Gegenseite in der Regel nicht", erläutert Halm.
Internetkriminelle legen ahnungslose Surfer mit immer dreisteren Tricks aufs Kreuz. Wir zeigen, wo die fiesesten Fallen lauern. Download-Fallen
Wurde mindestens einmal nachweislich widersprochen, können neue Ankündigungen von Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Bankkonten-, Lohn- und Rentenpfändung oder Schufa-Einträgen in der Regel beiseite gelegt werden, erklärt Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auch dann, wenn darauf in dicken Lettern gleich "Gerichtliches Mahnverfahren" oder "Gericht und Pfändung stehen bevor" prangt, wie seit neustem üblich. Unseriöse Firmen geben nach einer Weile auf, weil sie für den nächsten Schritt - den gerichtlichen Mahnbescheid - finanziell in Vorleistung gehen müssten. Wer will, könne aber damit drohen, die Geldforderung juristisch prüfen zu lassen. Die Anwaltskosten dafür müsste die Gegenseite übernehmen. "Das wirkt oft Wunder", sagt Castello.
Wer Vorschläge zum "Abstottern" der Rechnung bekommt, sollte auf keinen Fall unterschreiben. Ratenvereinbarungen werden häufig frech mit den Mahnschreiben verschickt, um den angeblichen Schuldnern die Zahlung "leichter" zu machen. Mit einer Unterschrift wird die Forderung anerkannt. Auch unbegründete Rechnungen müssen dann bezahlt werden.
Sind Kinder oder Teenager in eine Abo-Falle getappt, etwa über www.my-downloads.de, sollten Eltern ebenfalls zurückschreiben und die Zahlung verweigern, obwohl die angeblichen Verträge doppelt unwirksam sind. Minderjährige dürfen Abonnements nur mit Zustimmung der Eltern abschließen. Diese müssen also nicht für ihren Nachwuchs haften. Sie sollten sich auch nicht ins Bockshorn jagen lassen, wenn mit Strafanzeige gedroht wird, weil die Kleinen vielleicht beim Alter geschummelt haben. Das ist nicht verboten. Das Risiko falscher Angaben trägt der Anbieter.
Quelle: dapd
HRW schrieb:
am 7. August 2010 um 17:51:35
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Abofallen
Warum gibt es eigentlich keine Regelung, daß Betreiber von Abo-Seiten dazu verpflichtet sind beim (angeblichen) Kunden schriftlich
nachzufragen ob das Abonnement wirklich besteht? In dieser Anfrage müßten natürlich die wirklichen Kosten das Kernstück sein und so aufgelistet sein, daß es auch ein 2.Klässler verstehen kann. Warum bitte schläft in diesem Fall der Gesetzgeber und die EU?
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dushold schrieb:
am 5. August 2010 um 18:52:00
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Abzocker und Auskunfteien
Warum schreitet der Gesetzgeber nicht zu Gunsten der Verbraucher entsprchend mit Gesetzen ein? Es ist doch bekannt,
dass Schufa und Ähnliche mit überalterten Daten arbeiten, zum Schaden von Verbrauchern und sie machen sich auch noch skrupellos zu Handlangern von Abzockern ohne Prüfung des Sachverhalt´s. Irgendwie denk ich befinden sich damit die Auskunfteien auf kriminellem Niveau.
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Highman schrieb:
am 5. August 2010 um 18:14:29
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Abofalle
@ maxi und andere: wenn man diverse Kommentare hier soliest, meint man, es wären nur nobelpreisverdächtige Klugsch ... reiber hier
vertreten. Wieso schon wieder der Ruf nach der Politik??? Selbst aufpassen, nicht überall seine Daten breit treten in der Hoffnung auf irgendwas "für umsonst" - alle, die in eine Abofalle getappt sind, sind es selbst schuld - und die, die eine rechnung wegen nichts bekommen haben: Betrugsanzeige schreiben, also Popöchen hochkriegen und nicht rumjammern ...
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