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Abo-Abzocke: Haftstrafe für Betreiber von 99downloads.de


Sicherheit
"Wir wollen die Dummen und die Angstzahler"

dpa, dpa

21.03.2012Lesedauer: 2 Min.
Haft für Abo-Abzocker: Der Hauptangeklagte muss für fast vier Jahre ins Gefängnis.Vergrößern des BildesHaft für Abo-Abzocker: Der Hauptangeklagte muss für fast vier Jahre ins Gefängnis. (Quelle: dpa-bilder)
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Zehntausende Internet-Nutzer um einen Millionen-Betrag erleichtert: Nun präsentierte das Hamburger Landgericht die Quittung. Ein Betreiber berüchtigter Abo-Fallen wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haftstrafe verurteilt. Fünf seiner Mitangeklagten erhielten am Mittwoch Bewährungs- oder Geldstrafen. Ein weiterer Angeklagter kam mit einer Verwarnung davon.

Im Hamburger Prozess um den groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen verurteilte das Landgericht den Hauptangeklagten am Mittwoch wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Fünf seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten oder Geldstrafen von bis zu 2800 Euro. Ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt. Die sieben Männer hatten gestanden.

In einem so genannten "Deal" wurde eine Absprache über das Strafmaß getroffen – das Gericht hätte eine Strafe von bis zu zehn Jahren verhängen können. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich vier Jahre Haft gefordert. Erstmals beschäftigte sich ein Strafgericht ausführlich mit Abofallen im Internet. Das Urteil könnte Modell-Charakter hinsichtlich ähnlich gearteter Fälle haben.

70.000 Opfer und fünf Millionen Euro Beute

Die Männer sollen fast 70.000 Internet-Nutzer geprellt und mehr als fünf Millionen Euro erbeutet haben. "Die Angeklagten haben die Erwartungshaltung vieler Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Angeboten im Internet ausgenutzt", sagte die Richterin. Der aufmerksame Internet-Nutzer hätte allerdings erkennen können, dass es sich um kostenpflichtige Programme handle. Deshalb sei den unachtsamen Nutzern ein "nicht unerhebliches Mitverschulden zuzurechnen". In einem Internet-Chat schrieb der Hauptangeklagte: "Wir wollen die Dummen und die Angstzahler", wie die Richterin in ihrem Urteilsspruch noch aufführte. Im Rahmen derartiger Betrugsfälle kann zudem eine sogenannte Vermögensstrafe verhängt werden, bei der der Verurteilte, das durch den Betrug ergaunerte Vermögen als Geldstrafe an den Staat zu zahlen hat. Dadurch kann das Maß der Freiheitsstrafe gemindert werden.

Inkasso-Anwalt als Mittäter ebenfalls angeklagt

Der 28-Jährige sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Der zweite mutmaßliche Haupttäter, ein 31-Jähriger, hat laut der Staatsanwaltschaft dagegen mit einem umfassenden Geständnis erheblich zur Aufklärung beigetragen. Wenn die geprellten Nutzer nicht zahlten, soll ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt Mahnschreiben verschickt haben. Mit seiner Inkassotätigkeit habe er einen erheblichen Schaden verursacht, sagte die Staatsanwältin und erklärt: "Er hat seine Stellung als Rechtsanwalt bewusst ausgenutzt, um gezielt auf die Opfer einzuwirken."

Scheinfirmen betrieben Downloadportale

Laut der Anklage sollen die Männer von Juli 2007 bis Februar 2010 mit diversen Scheinfirmen Downloadportale wie beispielsweise 99downloads.de im Internet betrieben haben. Die dort angebotene Software kann eigentlich kostenlos heruntergeladen werden. Die Angeklagten lockten die Surfer trickreich auf ihre eigenen Internetangebote und täuschten die Nutzer mit versteckten Kostenhinweisen. Wer Software herunter laden wollte, musste sich vorher registrieren und bekam dann prompt eine Rechnung.

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