07.12.2011, 15:21 Uhr | t-online.de
Kanzlei versteigert Forderungen gegen Porno-Filesharer. (Quelle: t-online.de)
Eine Regensburger Rechtsanwaltskanzlei hat einen kreativen Weg gefunden, Geld mit offenen Abmahnforderungen zu verdienen. Die Kanzlei Urmann + Collegen versteigert Forderungen aus solchen Abmahnverfahren, in denen die Abgemahnten die Zahlung verweigerten. Bei den Verfahren handelt es sich vor allem um Abmahnungen an mutmaßliche Filesharer, die Porno-Filme heruntergeladen haben sollen. Insgesamt sollen Forderungen in Höhe von 90 Millionen Euro unter den Hammer kommen.
Die Kanzlei vertritt seit Jahren Rechteinhaber aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber mutmaßlichen Filesharern. Das Vorgehen dabei ist immer dasselbe: Zunächst erhalten die Beschuldigten eine Abmahnung und werden für Verstöße gegen das Urheberrecht zur Zahlung eines Pauschalbetrages von 650 Euro aufgefordert. Gehen die Abgemahnten nicht auf diese Forderung ein, verlangt die Kanzlei in einem zweiten Schreiben 1286,80 Euro.
Genau solche unbezahlten Forderungen aus den Jahren 2010 und 2011 sind es, die die Kanzlei nun veräußern möchte. In einem Werbefax der Kanzlei, das der Redaktion des Online-Fachmagazins heise vorliegt, spricht U+C von "Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen", die "jeweils gleichartig und aus dem gleichen Rechtsgrund" seien. Mögliche Bieter für diese Auktion sind zum Beispiel Inkassounternehmen. Sie könnten die Forderung unter ihrem Wert einkaufen und durch das Eintreiben der Außenstände Gewinn erzielen. Interessenten müssen eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen und 5000 Euro Kaution hinterlegen. Ab dem 12.12. sollen die Forderungen im Zehn-Minuten-Takt auf einer eigens eingerichteten Internetseite versteigert werden.
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t-online.de
A.H schrieb:
am 14. Januar 2012 um 19:44:33
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Abmahnung
Abmahnungen Versteigern,jeder Kinderschänder kommt besser weg.Haben Gerichte keine andere Arbeit als jemanden zu Verurteilen der
mal einen Film geladen hat.Dafür müssen dann echte Straftäter auf ihren Prozeß warten,armes Deutschland
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rose798computer schrieb:
am 16. Dezember 2011 um 13:38:12
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Abmahnkanzlei
Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene
Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.Darum wird verkauft.
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Besserwisser schrieb:
am 12. Dezember 2011 um 16:11:51
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Mal den Ball flach halten...
Natürlich ist es anstössig, unangemessene Gebühren zu verlangen. Aber der Hintergrund ist doch derjenige,
dass beim Filesharing überwiegend gegen Urheberrecht verstoßen wird. Es ist nicht in Ordnung, wenn urheberrechtlich geschützte Filme kostenlos rechtswidrig verteilt werden. Wo ist da der Unterschied, ob ich im Laden den Film klaue oder im Internet? Wer geschnappt wird, hat kein Mitleid verdient. Wer sehen will, soll den Film kaufen, mieten oder ins Kino - oder sich zu Weihnachten wünschen.
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