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Abmahnanwälte mit Geldstrafe und Berufsverbot belegt

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Abmahnanwälte mit Berufsverbot und Geldstrafe belegt

03.08.2011, 14:00 Uhr | Andreas Lerg

Berufsverbot für zwei Abmahnanwälte. (Foto: imago)

Berufsverbot für zwei Abmahnanwälte. (Foto: imago)

Die britische Rechtsanwaltskammer hat zwei der bekanntesten Abmahnanwälte mit einer Geldstrafe und einem Berufsverbot belegt. Die Juristen hatten seit 2006 tausende Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt. Die Anwaltskammer rügte dieses Vorgehen nun als rücksichtslos und ausschließlich gewinnorientiert, berichtet thelawyer.com.

Die Kanzlei Davenport Lyons war die erste Kanzlei, die in Großbritannien im großen Stil Nutzer von Tauschbörsen abmahnte. Federführend waren dabei die beiden Anwälte Brian Miller und David Gore, die sich im Juni vor der britischen Rechtsanwaltskammer zu verantworten hatten. Das Disziplinar-Tribunal der Standesorganisation entschied jetzt, dass die beiden Juristen ihr Abmahnschema rücksichtlos und nur aus Gewinninteresse betrieben haben. Das habe ihr Urteilsvermögen beeinflusst und lasse Zweifel an Objektivität und Integrität aufkommen. Zudem haben beide mit ihrem Abmahn-Schema gegen die Standesregeln für Rechtsanwälte verstoßen, wie die britische Juristenzeitschrift The Lawyer berichtet.

173.000 Euro Prozesskosten

Die Rechtsanwaltskammer verhängte eine Geldstrafe von umgerechnet etwa 23.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens, die ich auf umgerechnet knapp 173.000 Euro belaufen. Zudem belegte die Kammer beide Anwälte mit einem auf drei Monate befristeten Berufsverbot. Ein Sprecher der Anwaltskammer kommentierte die Entscheidung: "Wir sind zufrieden, dass diese Sache jetzt geregelt wurde und hoffen, dass das Urteil für andere eine Warnung ist."

Über 6000 Abmahnungen

Die Kanzlei hatte im Auftrag verschiedener Klienten über 6000 Abmahnungen an Personen geschickt und diesen den illegalen Tausch von Dateien vorgeworfen. Damit hätten die Empfänger gegen Urheber- und Patentrechte verstoßen. Die Anwälte verlangten Schadenersatz und Bearbeitungsgebühren und drohten weitere rechtliche Schritte und noch höhere Kosten an, wenn der Betroffene nicht kurzfristig bezahlt. Die Untersuchungskommission der Rechtsanwaltskammer stellte fest, dass Einwände und Unschuldsbekundungen der Betroffenen von den Anwälten ignoriert wurden. Viele der Betroffenen hätten aus Angst vor dem finanziellen Ruin durch das angedrohte Verfahren bezahlt, auch wenn sie unschuldig waren. Die beiden Anwälte hätten damit die Betroffenen erheblichen emotionalen Belastungen ausgesetzt. Auch in Deutschland haben Gerichte Abmahnanwälte bereits in die Schranken gewiesen.

Wenn eine Abmahnung kommt

Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Wer eine Abmahnung einfach ignoriert, riskiert deutlich höhere Kosten oder auch einen Gerichtsprozess. Außerdem sollte der in der Forderung beanstandete Rechtsverstoß sofort wirksam beendet werden. Ein Anwalt kann im Falle eine berechtigten Abmahnung in den meisten Fällen mit der Gegenseite verhandeln und so die Kosten einer Abmahnung senken.


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Kommentare (113)

zum Forum

Thema: "Abmahnanwälte mit Geldstrafe und Berufsverbot belegt"

Markus schrieb: am 14. Mai 2012 um 07:49:26
(0) (0) Unger
Sorry aber die Anwälte lachen über diesen Rechtsspruch. 6000 Abmahnungen verteilt, die haben mit Sicherheit das 5 fache verdient von
dem was sie als Schuldspruch bezahlen musste. Wo ist da noch das Recht bitte?
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martello schrieb: am 20. Dezember 2011 um 21:09:51
(0) (0) Abmahngeier
Ich wurde auch von solch Abmahnverbrecher angeschrieben .er wollte 800. gab ihm 100.- und schluss weil ich insolvenz machte und
an andere nicht zahlen durfte das hat mich gerettet.Macht es auch so denn Die hälfte der Rechtsverdreher sind schlimmer als die Sauger.
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lumpi schrieb: am 18. November 2011 um 17:00:16
(8) (0) Berufsverbot für AbmahnRAs
Ist schon längst geltendes Recht! Nur vermisse ich das Engagement der anständigen RAs, die sich damit ins
eigene Fleisch schneiden: Denn wem soll ich noch vertrauen?
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