Jens Müller/bd
Bilderklau im Internet kann teuer werden. (Montage: t-online.de)
Dass sich jeder Computer-Besitzer mit Internet-Anschluss vor Viren und Trojanern in Acht nehmen sollte, ist mittlerweile weitläufig bekannt. Doch es lauern auch Gefahren von ganz anderer Seite. Immer mehr Internet-Nutzer sehen sich mit teuren Abmahnungen konfrontiert.
Schon das vermeintlich harmlose Kopieren von fremden Bildern für die eigene Webseite kann plötzliche viele tausend Euro kosten.Ein Münchner EDV-Unternehmen hat dies unlängst zu spüren bekommen. Für die Neugestaltung der Webseite der Firma hatte die beauftragte Designerin sechs Fotos der Bildagentur Getty Images verwendet – ohne ausdrückliche Erlaubnis. Nach dem Start der Seite staunte der Geschäftsführer des Unternehmens dann nicht schlecht, als ihm eine Rechnung von Getty über mehrere tausend Euro ins Haus flatterte. Selbst ein folgender Rechtsstreit konnte da nicht mehr helfen. Das Gericht verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von 10.460 Euro Nachzahlung und Strafgebühren – das macht 1743 Euro pro Bild. Klarer Fall: Ohne ausdrückliche Genehmigung des Urhebers dürfen fremde Bilder nicht für die eigene Webseite benutzt werden. Auch ein Hinweis auf die Bildquelle reicht nicht aus.
Auch GeoContent, Lieferant für Satellitenfotos in Google Earth, hat bereits Homepage-Besitzer abgemahnt, die Screenshots aus dem Online-Globus für eigene Webseiten verwendet hatten. Vorsicht ist auch bei Avataren angebracht. Die kleinen Bildchen hübschen das Profil in einem Online-Forum oder einem sozialen Netzwerk wie Wer-kennt-wen und StudiVZ auf. Gerne werden hier Fotos von Stars oder aus Filmen genommen, der Nutzername entsprechend angepasst. Dies ist eine klare Verletzung des Urheberrechts durch den Forennutzer und ein gefundenes Fressen für Abmahn-Anwälte, die gezielt nach solchen Verstößen fahnden. Auch nachträgliche Bearbeitungen der Fotos reichen nicht immer aus. Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter.
Auch Tauschbörsennutzer müssen mit Abmahnungen rechnen. So kann schon der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse bis zu 100 Euro kosten - dieser Betrag wurde durch die Bagatellklausel gedeckelt. Vor Abmahnungen, die im Zusammenhang mit dubiosen Online-Abos wie opendownload.de stehen, muss man hingegen in der Regel keine Angst haben. Die Verbraucherzentralen sehen zumeist den Surfer im Recht und raten dazu, Geldforderungen nicht zu zahlen und statt dessen Widerspruch einzulegen.
Jens Müller/bd
Peter schrieb:
am 6. August 2011 um 22:02:26
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Abmahn-Anwälte
Armes Deutschland das es Abmahn-Anwälte
gibt und der staatsanwalt schaut zu
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Politischandersdenkender schrieb:
am 4. Mai 2011 um 12:15:11
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Abmahnanwälte
Es ist eine schande das der Deutsche Staat so etwas zulässt.
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elf schrieb:
am 10. April 2011 um 00:02:50
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Abmahn-Anwälte
Im Zuge der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Anwälte blüht das Abmahngeschäft. Es wäre interessant zu ergründen, wie
immer neue Opfer generiert werden? Gibt es ein Zusammenspiel mehrerer Geschäftspartner, um neue Opfer zu erfinden?
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