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Abmahn-Abzocke: Bund plant neues Gesetz gegen Abmahnungen


Bund plant gegen Abmahn-Abzocke

t-online.de

18.04.2012Lesedauer: 3 Min.
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Neues Gesetz gegen Abmahn-Abzocke in der Planung.Vergrößern des Bildes
Neues Gesetz gegen Abmahn-Abzocke in der Planung. (Quelle: imago-images-bilder)

Die Bundesregierung will dem Treiben der Abmahn-Branche einen Riegel vorschieben. Dazu soll die Gesetzgebung gegen missbräuchliche Abmahnungen deutlich verschärft werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der dem Online-Dienst Heise vorliegt und dessen Echtheit das Justizministerium bestätigt hat. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Streitwerte bei Urheberrechtsverletzungen deutlich zu senken. Anwaltskosten und Abmahngebühren würden damit deutlich sinken.

Der Gesetzentwurf tauchte zunächst in einem unzugänglichen Bereich eines Pressedienst-Servers auf und befindet sich als so genannter Referenten-Entwurf noch in einer frühen Phase der Gesetzgebung. Sollte der Entwurf jedoch so durch die Instanzen gehen, dürfte der Missbrauch von Abmahnungen in Zukunft deutlich schwieriger werden. Ein wichtiges Detail des Entwurfs sieht eine deutliche Senkung der Streitwerte bei der Verletzung von Urheberrechten vor. Nach diesem Streitwert richten sich die Gebühren, die ein abmahnender Anwalt verlangen kann. Damit soll das Gesetz der bisher gängigen Praxis einen Riegel vorschieben, bei der Kanzleien massenhaft Abmahnschreiben an Urheberrechtsverletzer verschickten, um mit den Abmahngebühren Geld zu verdienen.

Streitwert bei Erstverstößen begrenzen

Für den unerlaubten Upload eines geschützten Werkes wurden dabei Streitwerte bis zu 10.000 Euro angesetzt. Die bisherige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro in solchen Fällen umgingen die Anwälte oft mit angeblichen Besonderheiten in den jeweiligen Fällen und damit verbundenem höheren Arbeitsaufwand. In Zukunft soll der Streitwert pro Fall auf 500 Euro begrenzt werden, wenn es sich bei den Tätern um Privatleute und bei der Tat um einen ersten Verstoß handelt. Dieser gedeckelte Streitwert würde die Abmahngebühren nach Berechnungen von heise auf effektiv 70,20 Euro begrenzen – ohne eine Möglichkeit, diese Grenze mit der Geltendmachung von zusätzlichem Aufwand zu umgehen.

Außerdem sieht der Entwurf eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes vor, nach der in Zukunft bei unberechtigten kostenpflichtigen Abmahnungen der Abgemahnte entstehende Anwaltskosten zurückfordern kann. Opfer einer Massenabmahnung könnten dann einen Anwalt zur Abwehr der Abmahnung in dem Bewusstsein einschalten, die entstehenden Kosten im Erfolgsfall erstattet zu bekommen. Das war bisher nicht ohne Weiteres möglich, zahlreiche Gerichte hatten den Ersatz von Anwaltskosten bisher abgelehnt. Abgemahnte sahen sich deshalb beim Kampf gegen unberechtigte Abmahnungen einem nicht unerheblichen Kostenrisiko ausgesetzt.

Besserer Schutz auch für Betreiber von Online-Shops

Die Vorschläge des Gesetzesentwurfs gehen jedoch über den Schutz von Privatleuten hinaus. Im Bereich des Wettbewerbsrechts sollen insbesondere kleine und mittelständische Online-Shops vor teuren Abmahnungen auf der Basis von Bagatell-Verstößen geschützt werden. Zieht der Abgemahnte aus dem geringfügigen Wettbewerbsverstoß keinen nennenswerten Vorteil, könnte er nach dem Entwurf eine Minderung des Streitwertes beantragen können. Der Streitwert bei Verstößen gegen die Impressumspflicht im Internet oder die Verwendung unzulässiger Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen könnte dann auf 1000 Euro gesenkt werden.

Des Weiteren will der Entwurf den so genannten "fliegenden Gerichtsstand" abschaffen. Wer seine Rechte durch einen Mitbewerber verletzt sah, kann bislang den Gerichtsstand an jedem Ort wählen, an dem das rechtsverletzende Angebot abrufbar ist. Bei einem Internetangebot kann damit also jeder Ort in der Bundesrepublik als Gerichtsstand dienen. In der Vergangenheit wählten Abmahner deshalb gerne Orte, an denen die zuständigen Gerichte tendenziell ihnen genehme Urteile gefällt hatten. Nach dem Entwurf würde in Zukunft der Gerichtsstand automatisch an den Sitz des abgemahnten Unternehmens verlegt werden.

Höheres Bußgeld bei unerlaubten Werbeanrufen

Auch bei unerwünschter Telefonwerbung sieht der Entwurf eine Verschärfung der geltenden Gesetze vor. Wer in so genannten Cold Calls Menschen unaufgefordert mit Werbeanrufen belästigt, kann bislang mit einem Bußgeld von 50.000 Euro bestraft werden. Nach dem Entwurf wäre in Zukunft ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro möglich.

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