19.07.2011, 11:53 Uhr | Andreas Lerg
70-Jährige soll über BitTorrent Pornos getauscht haben. (Symbolfoto: imago)
Eine 70-jährige Witwe aus San-Francisco wird beschuldigt, über das BitTorrent-Netzwerk Pornofilme im Internet verbreitet zu haben. Ein erstes Angebot, sich außergerichtlich mit einer Schadenersatzzahlung zu einigen, lehnte die Dame bereits ab. Sie wisse nicht einmal, was BitTorrent eigentlich sei. Die Beschuldigte will das Verfahren durchfechten und sich vor Gericht dabei selbst verteidigen – allerdings riskiert sie dabei eine empfindliche Strafe.
Der klagende Anwalt John Steele vertritt zahlreiche Anbieter von Pornofilmen und wirft der 70-Jährigen vor, über das Tauschnetzwerk BitTorrent urheberrechtlich geschützte Pornofilme verbreitet zu haben. BitTorrent ist ein so genanntes Peer-to-Peer-Netzwerk, bei dem die Daten direkt zwischen zwei Computern ausgetauscht und nicht von einem zentralen Server im Internet heruntergeladen werden. Wie in vielen vergleichbaren Fällen zielt die Klage auch hier auf eine Schadenersatzzahlung ab. Daher bot der Anwalt der Witwe eine außergerichtliche Einigung an, wenn sie 3400 Dollar bezahle, umgerechnet etwa 2400 Euro. Sollte sie dem nicht zustimmen, so würde sie eine Gerichtsverhandlung und eine Strafe von 150.000 Dollar riskieren.
Gegenüber der Zeitung San Francisco Gate erklärte die alte Dame: "Das stinkt nach Erpressung!" In den USA ist es teuer, einen solchen Fall vor Gericht durchzufechten, denn Beklagte müssen das Geld für Anwälte und Gerichtskosten selbst aufbringen. Deshalb zahlen die meisten, die sich mit einer solchen Anschuldigung des Filmtauschs konfrontiert sehen, den angebotenen Betrag für die außergerichtliche Einigung. Das ist billiger als ein Gerichtsverfahren. Oft zahlen auch die Leute, die unschuldig sind, denn sie können es sich nicht leisten, ihre Unschuld vor Gericht zu beweisen. Doch die streitbare Witwe will nicht zahlen und sich stattdessen vor Gericht selbst verteidigen. Sie erklärte gegenüber der Zeitung, dass sie wisse, wie das passiert sei. Sie vermutet Fremde, die ihren Internet-Zugang missbrauchten: "Wenn Sony oder das Pentagon gehackt werden können, welche Chance hat dann ein Einzelner."
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Die in diesen Fällen klageführenden Anwälte raten Beschuldigten stets, eine teure Klage zu vermeiden, indem sie den angebotenen Schadenersatz begleichen. Diese außergerichtlichen Einigungen mit Filmpiraten und auch Leuten, die zu unrecht des Filmtausches beschuldigt werden, bieten sehr oft kleine Firmen und Filmproduzenten an. In den USA werden diese oft als "Copyright-Trolle" bezeichnet, denn sie können mit den Schadensersatzforderungen meist mehr Geld verdienen als durch den eigentlichen Verkauf ihrer Filme. Dabei nutzen sie aus, dass sich viele Beklagte ein Gerichtsverfahren finanziell nicht leisten können. Laut San Francisco Gate hat die Kanzlei, die gegen die 70-Jährige vorgeht, bereits über 10.000 ähnliche Fälle für Firmen aus der Erotikbranche abgewickelt.
In Deutschland muss der Besitzer eines Internet-Zuganges mit WLAN eventuell selbst für den Missbrauch haften, wenn Fremde solche illegale Downloads über seinen Anschluss genutzt haben. Das wurde in einem Grundsatzurteil des BGH entschieden. Sichert der WLAN-Betreiber sein Funknetz nicht gegen Missbrauch ab, kann er im Rahmen der sogenannten Störerhaftung für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden. Daher sollte ein WLAN immer mit den bestmöglichen Sicherheitsstandards abgesichert werden, die der WLAN-Router und die angeschlossenen Computer bieten. Die mittlerweile veralteten Standards WEP und WPA sollten nach Möglichkeit nicht mehr zum Einsatz kommen. Stattdessen sollten WLAN-Besitzer auf die aktuelle WPA2-Verschlüsselung umstellen. Das ist kein Hexenwerk und lässt sich mit einigen Einstellungen an Router und Windows vornehmen. Hier lesen Sie mehr zu diesem Thema.
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Andreas Lerg
bettler 02 schrieb:
am 20. Juli 2011 um 09:49:17
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70 jährige oma
auch bei uns ist es nicht anders . man sagt vor gericht und auf hoher see sind alle gleich . dies stimmt so nicht weil es
dank findiger rechtsverdreher unsere rechtssprechung immer und über all schlupflöcher zu läßt .
außerdem bekommt man bei gericht kein recht sondern nur ein zweifelhaftes urteil , welches " im namen des Volkes " ergeht . dies ist falsch ,weil das volk garnicht gefragt wird und somit ein willens urteil des jeweiligen richters ist .
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Winkeladvokat schrieb:
am 20. Juli 2011 um 09:48:02
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Pornotausch
Die alte Dame hätte ihre Pornos lieber mit dem Nachbarn anschauen sollen, wäre für ihren Geldbeutel sicherlich besser.
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Moderne Welt schrieb:
am 20. Juli 2011 um 08:43:45
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Geld hat keine Moral
Alten, kranken, schwachen und armen Opfern hilft auch in unserer Demokratie
niemand. - Beweise erst mal, dass das Opfer
ein Opfer ist.-
Zahlen arme Opfer nicht, kommt die Vollstreckung.
Sucht man nach den Profiteuren undurchsichtiger Vorgänge im Internet, kann man sich nur wundern, in welchen angsehenen Kreisen solche Profiteure verkehren.
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