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 (Quelle: t-online.de)
(Quelle: t-online.de)

Nach dem aktuellen Recht werden für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" GEZ-Gebühren fällig. Dazu zählen vor allem Geräte, die - ohne zusätzlichen Adapter - Rundfunksender über das Internet empfangen. Das sind in erster Linie Computer und Notebooks. Gebühren für den Empfang mit von Webradio und Internet-TV werden allerdings nur fällig, wenn nicht bereits ein Fernseher oder Radio bei der GEZ angemeldet ist.


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