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Was kostet der Fernseher im Kinderzimmer?

Radio- und TV-Geräte von Kindern, die im gleichen Haushalt wohnen, sind nicht gebührenpflichtig. Dies gilt allerdings nur, wenn bereits Rundfunkgeräte im gleichen Haushalt angemeldet sind.

Sobald das Kind ein eigenes Monatseinkommen hat, das den Sozialhilfesatz von 345 Euro übersteigt, müssen die Geräte angemeldet werden. Zu den monatlichen Einkommen der Kinder zählen auch BaFöG und Ausbildungsvergütungen.


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